Förderung von Tourismus- und Freizeitbetrieben

Foto: Walter Luttenberger

Das wird gefördert:

  • Gründung, Entwicklung touristischer KMU

    • Neben bestehenden Unternehmen sollen auch Neugründungen bzw. Ansiedlungen unterstützt werden, wenn diese den touristischen regionalen Entwicklungskonzepten entsprechen bzw. zur Strukturverbesserung beitragen.

  • Internationalisierung, Markterschließung

    • Investitionen im Zuge der Markterweiterung von KMU

  • betriebliche Investitionen – Qualität, Innovation, Leitprojekte

    • investive Maßnahmen in entwicklungswichtigen und impulsgebenden Bereichen
    • betriebliche Investitionen mit regionaler Impulswirkung, wenn dies eine innovative Angebotsentwicklung ermöglicht (spezielle Zielgruppen anspricht, neue Dienstleistungen anbietet) bzw. regionale Angebotslücken schließt bzw. verringert
    • Neuerrichtung von touristischen Betrieben bzw. Betriebsansiedlungen bei regionalen Ausstattungsdefiziten
    • in thematische Schwerpunkte eingebettete Infrastrukturentwicklung und -verbesserung mit Orientierung auf Ganzjahrestourismus
    • Qualitätsverbesserung und Betriebsgrößenoptimierung in touristischen KMU
    • Angebotserweiterung im Kur- und Gesundheitstourismus durch Ausbau und Schaffung von touristisch-medizinischen (Infrastruktur-) Einrichtungen, welche auch ein Angebot für Gesundheitserhaltung und -wiederherstellung mit umfassender Betreuung ermöglichen (Kurmittelhäuser, Kureinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitshotels u. Ä.)
    • Unterstützung von beschäftigungswirksamen Tourismusprojekten mit regionalen Wachstumseffektenn

Wer gefördert wird:

  • Unternehmen der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft