Förderung von Tourismus- und Freizeitbetrieben
Das wird gefördert:
- Gründung, Entwicklung touristischer KMU
- Neben bestehenden Unternehmen sollen auch Neugründungen bzw. Ansiedlungen unterstützt werden, wenn diese den touristischen regionalen Entwicklungskonzepten entsprechen bzw. zur Strukturverbesserung beitragen.
- Internationalisierung, Markterschließung
- Investitionen im Zuge der Markterweiterung von KMU
- betriebliche Investitionen – Qualität, Innovation, Leitprojekte
- investive Maßnahmen in entwicklungswichtigen und impulsgebenden Bereichen
- betriebliche Investitionen mit regionaler Impulswirkung, wenn dies eine innovative Angebotsentwicklung ermöglicht (spezielle Zielgruppen anspricht, neue Dienstleistungen anbietet) bzw. regionale Angebotslücken schließt bzw. verringert
- Neuerrichtung von touristischen Betrieben bzw. Betriebsansiedlungen bei regionalen Ausstattungsdefiziten
- in thematische Schwerpunkte eingebettete Infrastrukturentwicklung und -verbesserung mit Orientierung auf Ganzjahrestourismus
- Qualitätsverbesserung und Betriebsgrößenoptimierung in touristischen KMU
- Angebotserweiterung im Kur- und Gesundheitstourismus durch Ausbau und Schaffung von touristisch-medizinischen (Infrastruktur-) Einrichtungen, welche auch ein Angebot für Gesundheitserhaltung und -wiederherstellung mit umfassender Betreuung ermöglichen (Kurmittelhäuser, Kureinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Gesundheitshotels u. Ä.)
- Unterstützung von beschäftigungswirksamen Tourismusprojekten mit regionalen Wachstumseffektenn
Wer gefördert wird:
- Unternehmen der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft