Entwicklungsstrategie Burgenland 2020

Die Entwicklungsstrategie „Burgenland 2020“ leistete im Rahmen des Programmierungsprozesses für die neue Förderperiode eine wertvolle Orientierungshilfe.

Im Vorfeld dieses Programmierungsprozesses wurden auch die mittelfristigen Strategien und die Ziele des Landes erarbeitet. Die Entwicklungsstrategie „Burgenland 2020“ hatte im Rahmen des Programmierungsprozesses für die neue Förderperiode eine wertvolle Orientierungshilfe zu leisten.

Das Regionalmanagement Burgenland leitete, im Auftrag von Landeshauptmann Hans Niessl, den Programmierungsprozess.

Die wichtigsten Ziele der Strategie wurden in den Bereichen

- Regionalentwicklung, Wirtschaft & Standorte 
- Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung 
- Forschung und wissensbasierte Weiterentwicklung
- Nutzung von Ressourcen und Umwelt sowie
- Lebensqualität und Lebensumfeld

definiert.

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Landesentwicklungsprogramm 2011

Das Burgenländische Raumplanungsgesetz sieht als wesentliches Instrument der überörtlichen Raumplanung die Erstellung eines Entwicklungsprogramms vor, das die Grundsätze und Ziele für die Entwicklung des Landes festlegt und damit die Grundlage für die Landesplanung darstellt.

Aufbauend auf dem Leitbild, das die landesweiten Ziele und Grundsätze für eine nachhaltige ökonomische, sozial gerechte und ökologische Entwicklung des Burgenlandes bis 2020 aufzeigt, und aufgrund der Strategie Raumstruktur, in der gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus diversen Fachbereichen die verschiedenen Erwartungen, Perspektiven und Zielsetzungen sowie deren jeweilige räumliche Ansprüche themenübergreifend abgestimmt wurde, wurde unter dem Motto „Mit der Natur zu neuen Erfolgen“ das Landesentwicklungsprogramm 2011 (LEP 2011) erstellt.

Das Landesentwicklungsprogramm ist eine verbindliche Verordnung, in der die Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung, die standörtlichen und zonalen Festlegungen sowie die Grundsätze der örtlichen Raumplanung festgelegt werden und die gewährleisten, dass diese Inhalte auf allen Planungsebenen, insbesondere auf Gemeindeebene, berücksichtigt werden. Weiters stellt das Landesentwicklungsprogramm auch eine wichtige Grundlage für künftige Förderprogramme des Landes und der EU dar.

Das Landesentwicklungsprogramm 2011 soll die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Weiterentwicklung des Landes gewährleisten und die hohe Lebensqualität für alle im Burgenland lebenden Menschen sicherstellen. Dazu wurden auch sozialplanerische und generationspolitische Themen aufgegriffen und in das neue Landesentwicklungsprogramm integriert. 

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Strategie Europa 2020

Europa 2020 ist die Strategie der EU für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Die Kohäsionspolitik liefert den erforderlichen Investitionsrahmen und das System, um die Verwirklichung der Ziele Europa 2020 zu erreichen.

Europa 2020


Verordnungsvorschläge

Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2011 den Entwurf für ein Gesetzgebungspaket, das den Rahmen für die Kohäsionspolitik der EU im Zeitraum 2014-2020 bilden wird, vorgelegt. Die Vorschläge sollen die strategische Seite der Kohäsionspolitik stärken und sicherstellen, dass EU-Investitionen Europas langfristige Wachstums- und Beschäftigungsziele („Europa 2020“) fördern.
Das Paket besteht unter anderem aus:

  • einer allgemeinen Verordnung, in der die gemeinsamen Regelungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) festgelegt sind
  • einer Verordnung für den EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
  • einer Verordnung für den ESF (Europäischer Sozialfonds)
  • einer Verordnung über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
  • zwei Verordnungen über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation

allgemeine Verordnung
Verordnung für den EFRE
Verordnung für den ESF
Verordnung über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation