Investitionen in Hinblick auf neue Technologien
Das wird gefördert:
- Investitionen, die mit der Einführung bzw. Erbringung innovativer, höherwertiger Produkte und Dienstleistungen verbunden sind
- Investitionen, die mit der Entwicklung bzw. Anwendung neuer Technologien verbunden sind (diese müssen nicht ausschließlich zu Produkt- und Prozessverbesserungen dienen)
- Investitionen in betriebliche Forschungsinfrastruktur (Labor-, Geräte, F&E-Gebäude)
- Investitionen für Pilot- und Demonstrationsanlagen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung am Standort
- Projekte zur Überleitung und Implementierung von (selbst-)entwickelten Technologien in neue Produkte und Verfahren
- Ansiedlung von F&E-betreibenden Unternehmen inkl. Gebäudeinvestitionen
Wer gefördert wird:
- natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften
- Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts
Wie gefördert wird:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Darlehen, Garantien
- Höhe: Die beihilferechtlichen max. Obergrenzen liegen bei 50 % für ein kleines, 40 % für ein mittleres bzw. 30 % für ein großes Unternehmen. Die zu erwartenden Förderhöhen bei einem KMU liegen bei einem Fördersatz zwischen 20 - 30 % und bei einem großen Unternehmen zwischen 15 - 25 % der förderbaren Investitionskosten.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Georg Silber
AWS/ERP-Fonds
Walcherstraße 11A
1020 Wien
TELEFON+43 (0) 1 501 / 75-407
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