Investitionen in Hinblick auf neue Technologien

Foto: Walter Luttenberger

Das wird gefördert:

  • Investitionen, die mit der Einführung bzw. Erbringung innovativer, höherwertiger Produkte und Dienstleistungen verbunden sind
  • Investitionen, die mit der Entwicklung bzw. Anwendung neuer Technologien verbunden sind (diese müssen nicht ausschließlich zu Produkt- und Prozessverbesserungen dienen)
  • Investitionen in betriebliche Forschungsinfrastruktur (Labor-, Geräte, F&E-Gebäude)
  • Investitionen für Pilot- und Demonstrationsanlagen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung am Standort
  • Projekte zur Überleitung und Implementierung von (selbst-)entwickelten Technologien in neue Produkte und Verfahren
  • Ansiedlung von F&E-betreibenden Unternehmen inkl. Gebäudeinvestitionen

Wer gefördert wird:

  • natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften
  • Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts

Wie gefördert wird:

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Darlehen, Garantien
  • Höhe: Die beihilferechtlichen max. Obergrenzen liegen bei 50 % für ein kleines, 40 % für ein mittleres bzw. 30 % für ein großes Unternehmen. Die zu erwartenden Förderhöhen bei einem KMU liegen bei einem Fördersatz zwischen 20 - 30 % und bei einem großen Unternehmen zwischen 15 - 25 % der förderbaren Investitionskosten.

Ihr Ansprechpartner

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Dr. Georg Silber

AWS/ERP-Fonds

Walcherstraße 11A

1020 Wien


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