IWB-EFRE 2014-2020

Regionale Entwicklung. Durch Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

Zusammenhalt ist der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg und die positive Entwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen innerhalb Europas. Unterschiedliche Entwicklungsstände der Regionen gilt es im Sinne der Gemeinsamkeit durch gezielte Fördermaßnahmen auszugleichen. Genau das sind die Hauptaufgaben des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, kurz EFRE genannt.

Das bringt die neue Förderperiode: Im Burgenland als Übergangsregion 2014–2020 unterstützt der EFRE gezielte Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Dafür stehen rund € 47 Mio. seitens der EU bereit, weitere € 13,7 Mio. werden aus öffentlichen nationalen Mitteln zur Verfügung gestellt. Für die nachhaltige Umsetzung der im Folgenden vorgestellten Programmschwerpunkte steht somit die stattliche Gesamtsumme von etwa € 60,7 Mio. öffentlicher Mittel im Plan parat.

Das wird 2014–2020 vom EFRE gefördert:

1. Forschung. Technologie. Innovation.

Ausbau von Infrastruktur und Netzwerken. Für bessere Forschung und Entwicklung.
Synergie! Förderung von Investitionen der Unternehmen in Forschung und Innovation.

2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Mehr Wachstum und Innovation. Durch Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.

3. Verringerung der CO2-Emissionen. In allen Branchen der Wirtschaft.

Mehr Energieeffizienz. Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.
Förderungen für die Entwicklung und den Einsatz kohlenstoffarmer Technologien.

Die Förderabwicklung erfolgt wie bisher durch Förderstellen des Bundes und der Länder.


Neue Verantwortlichkeit für die Umsetzung

Zuständige Verwaltungsbehörde für die Umsetzung des „EFRE-Programms Österreich 2014 – 2020“ für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ ist die Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK).

Die ÖROK, 1971 gegründet, ist eine von Bund, Ländern und Gemeinden getragene Einrichtung zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union nimmt die ÖROK eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein. Umfassende Informationen über das breite Tätigkeitsspektrum finden sich auf der Website der ÖROK: www.oerok.gv.at bzw. per Mail unter oerok(at)oerok.gv.at.


Am Programm beteiligen sich folgende mitfinanzierende Stellen

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 3 - Finanzen
Mag. Monika Stiglitz
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt


Österreichische Hotel- und Tourismusbank

Mag. Martin Hofstetter
Parkring 12a, 1010 Wien


Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Abteilung VII/5 - Abteilung Koordination Regionalpolitik und Raumordnung
Mag. Georg Schadt
Stubenring 1, 1010 Wien


Downloads & Websites

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Nationalen Förderfähigkeitsregeln (NFFR) 2014-2020 des EFRE-Programms sowie die Erläuterungen dazu:

Download Nationale Förderfähigkeitsregeln (NFFR) 2014-2020

Download Erläuterungen zu "Nationale Förderfähigkeitsregeln (NFFR)"

 

Weiterführende Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Website der Verwaltungsbehörde:

Opens external link in new windowhttps://www.efre.gv.at/download_center/rechtsgrundlagen/