Abgelaufene Calls

ESF-Call: Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland

Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland einzureichen.

Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Zur Anwendung kann eine Standardeinheitskostenabrechnung (SEK) kommen.

Förderzeitraum: 02.02.2019 – 31.12.2023

Einreichfrist: 31.12.2020

Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden Unterlage:

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.


ESF-Call: Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern einzureichen.

Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Zur Anwendung kann eine Standardeinheitskostenabrechnung kommen. 

Förderzeitraum: 02.02.2019 – 31.12.2023

Einreichfrist: 31.12.2020

Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden Unterlage:

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.


ESF-Call: Maßnahmen im Bereich LLL für bildungsbenachteiligte Gruppen

Die Zwischengeschaltete Stelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten einzureichen, die folgende Ergebnisse ermöglichen:

  • Nachholen von Bildungsabschlüssen (Pflichtschulabschluss) zur Verbesserung der gesellschaftlichen Integration und der Beschäftigungsfähigkeit von bildungsbenachteiligten Gruppen
  • Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung sowie Kompetenzfeststellungs- und -anerkennungsmodelle zur Erhöhung der Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen
  • Förderung der Teilnahme von Niedrigqualifizierten am LLL, wodurch in weiterer Folge eine Höherqualifizierung erreicht werden soll
  • Implementierung eines innovativen Pilotprojektes ‘Bildungsinformation und Bildungsberatung im Bgld‘ unter Einbeziehung der lokalen Bildungsanbieter im EB-Bereich

Förderzeitraum: 01.01.2020 – 31.12.2022

Einreichfrist: 26.9.2019

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Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.


ESF-Call: Basisbildungsangebote für bildungsbenachteiligte Gruppen

Die Zwischengeschaltete Stelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten einzureichen zum Abbau von Grundbildungsdefiziten (Basisbildung) zur Verbesserung der gesellschaftlichen Integration und der Beschäftigungsfähigkeit von bildungsbenachteiligten Gruppen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Call ist die erfolgreiche Akkreditierung von Basisbildungsangeboten (Bildungsmaßnahmen) durch die Akkreditierungsgruppe der Initiative Erwachsenenbildung des BMBWF.

Die Abwicklung des Calls erfolgt auf Grundlage von Standardeinheitskosten (SEK).

Förderzeitraum: 01.01.2020 – 31.12.2022

Einreichfrist: 26.9.2019

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Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.


Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland – 4 (RK)

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) Amt der Burgenländischen Landesregierung – Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung finanziert im Rahmen des ESF-Programms „Beschäftigung Österreich 2014-2020“ Projekte im Bereich Bekämpfung und Reduktion der Frauenarmut im Burgenland.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein.

Ausgewählte Projekte müssen thematisch einen oder mehrere der folgenden Bereiche zum Inhalt haben:

  • Projekte/Maßnahmen, die durch Auf- und Zusatzqualifizierung sowie durch die Vermittlung von Soft Skills eine (Wieder-)Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt bzw. eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation der Frauen erzielen.
  • Projekte/Maßnahmen, die durch niederschwellige Angebote zur Beratung, Information aber auch (Auf-) Qualifizierung niedrigqualifizierte und Bildungsferne Frauen ansprechen.
  • Projekte/Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Information und Beratung Scham beim Thema Armut abbauen. Die Frauen sollen gestärkt und empowert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden Unterlage:

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Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.


Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige

Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von "Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige" einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall, der generell auf die im OP beschriebenen Maßnahmen der IP 4.1 entsprechend aufmerksam machen soll. Das Hauptanliegen dieses Calls liegt in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen und somit Verbesserung ihrer Arbeitsmarktintegration. Bei der Formulierung dieser Maßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf das partnerschaftliche Prinzip gelegt. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Studien sind nicht Gegenstand dieses Calls.

Förderzeitraum: 10.07.2018 – 31.12.2022

Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden Unterlage: 

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Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.


Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige

Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von "Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige” einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall, der generell auf die im OP beschriebenen Maßnahmen der IP 4.1 entsprechend aufmerksam machen soll. Das Hauptanliegen dieses Calls liegt in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen und somit Verbesserung ihrer Arbeitsmarktintegration. Bei der Formulierung dieser Maßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf das partnerschaftliche Prinzip gelegt. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Studien sind nicht Gegenstand dieses Calls.

Einreichfrist: 10.02.2019

Die Einreichung erfolgt elektronisch über Opens external link in new windowZWIMOS.


Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland (IK)

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten zur Bekämpfung der Frauenarmut einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein und sollen mit Ist-Kosten (IK) abgerechnet werden.

Förderzeitraum: 02.12.2017 – 31.12.2023

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.

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Maßnahmen zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland (RK)

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten zur Bekämpfung der Frauenarmut einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein und sollen unter Anwendung einer Restkostenpauschale (RK) abgerechnet werden.

Förderzeitraum: 02.12.2017 – 31.12.2023

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.

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Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit (IK)

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit einzureichen.

Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein und sollen mit Ist-Kosten (IK) abgerechnet werden.

Förderzeitraum: 02.12.2017 – 31.12.2023

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.

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Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit (RK)

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit einzureichen.

Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein und sollen unter der Anwendung einer Restkostenpauschale (RK) abgerechnet werden.

Förderzeitraum: 02.12.2017 – 31.12.2023

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.

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Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich „Zugang zu Beschäftigung“ im Burgenland

Das Land Burgenland beabsichtigt, in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit den im Rahmen des Europäischen Sozialfonds sowie des nationalen „Additionalitätsprogramms Burgenland 2014-2020 ESF“ zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Diese Maßnahmen beziehen sich dabei auf die Investitionspriorität 4.1 des Operationellen Programms „Beschäftigung Österreich 2014-2020“ und auf das „Additionalitätsprogramm Burgenland 2014-2020 ESF“.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:


ESF-Call: Maßnahmen für sozial benachteiligte, arbeitsmarktferne und geringfügig beschäftigte Personen

Logo IWB-ESF und Additionalität

Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 finanziert im Rahmen des ESF-Programms “Beschäftigung Österreich 2014 – 2020″ neue Projekte im Bereich der Prioritätsachse 4, Maßnahme 4.5.2, Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, mit dem Ziel der Armutsbekämpfung und der Förderung der Inklusion von am Arbeitsmarkt marginalisierten Personengruppen.

Den inhaltlichen Schwerpunkt dieser Investitionspriorität bildet die Armutsbekämpfung durch eine Förderung der Inklusion von am Arbeitsmarkt marginalisierten Personengruppen. Die Maßnahmen sollen sich an Personengruppen mit geringer Erwerbsbeteiligung richten und dadurch an Personen, die von der derzeitigen Verschlechterung am Arbeitsmarkt besonders betroffen sind bzw. auch bei einer Verbesserung der Konjunktur schwer wieder Beschäftigung finden (z. B. Jugendliche, Ältere, Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen, MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten). Die Zielgruppen sollen über abgestimmte Pakete von Förderinstrumenten und arbeitsplatznahe Maßnahmen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden (Inklusionsketten).

Einreichfrist: 28.03.2017 bis 28.03.2018

Die Einreichung erfolgt über Opens external link in new windowZWIMOS

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ESF-Call: Erhöhung der Erwerbsquote der Älteren

Projektbeispiel ältere Beschäftigte

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Arbeitsbedingungen für Ältere

Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 finanziert im Rahmen des ESF-Programms “Beschäftigung Österreich 2014 – 2020″ neue Projekte im Bereich der Prioritätsachse 4, Maßnahme 4.4, Aktives und gesundes Altern, mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Erhöhung der Erwerbsquote der Älteren 45+ sowie der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ältere.

Schwerpunkt der Investitionspriorität „Aktives und gesundes Altern“ umfasst daher Maßnahmen zur Sicherung des Verbleibs sowie zur Wiedereingliederung von älteren Personen in Beschäftigung. Die Umsetzung der Maßnahmen soll über Pilotprojekte sowie über Beratungs- und Schulungsmaßnahmen erfolgen. Die Umsetzung von gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten sowie Studien ist nicht Gegenstand dieses Calls. Gemeinsam mit Betrieben sollen Konzepte umgesetzt werden, die das Entstehen gesundheitlicher Probleme verhindern helfen. Im Rahmen von Schulungsmaßnahmen sollen Beschäftigte umgeschult werden und Personalverantwortliche an Schulungen teilnehmen. Die gewonnenen Erfahrungen sollen für die weitere Ausgestaltung von zukünftigen Maßnahmen und Programmen genutzt werden. 

Einreichfrist: 28.03.2017 – 28.03.2018

Die Einreichung erfolgt über Opens external link in new windowZWIMOS.

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ESF-Call: Initiative Erwachsenenbildung

Die Zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) Abt. 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft, Referat Wissenschaft,des Landes Burgenland finanziert Projekte der Maßnahme 4.7, Erwachsenenbildung und Lebensbegleitendes Lernen, des ESF-Programms "Beschäftigung Österreich 2014 - 2020".

Die Vorhaben müssen an der Zielsetzung der Erreichung vor allem auf aus- und weiterbildungsbenachteiligte Zielgruppen ausgerichtet sein, um die nachfolgenden Ergebnisse zu ermöglichen:

  • Abbau von Grundbildungsdefiziten (Basisbildung) und Nachholen von Bildungsabschlüssen (Pflichtschulabschluss) zur Verbesserung der gesellschaftlichen Integration und der Beschäftigungsfähigkeit von bildungsbenachteiligten Gruppen.
  • Bewusstseinsbildung, Bildungsinformation, Beratung sowie Kompetenzfeststellungs- und -anerkennungsmodelle zur Erhöhung der Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen generell.
  • Förderung der Teilnahme von Niedrigqualifizierten am LLL, wodurch in weiterer Folge eine Höherqualifizierung erreicht werden soll.

Einreichfrist: 1. 12. 2017 bis 31. 1. 2018

Die Einreichung erfolgt über Opens external link in new windowZWIMOS.

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ESF-Call zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) Amt der Burgenländischen Landesregierung – Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung finanziert im Rahmen des ESF-Programms „Beschäftigung Österreich 2014-2020“ Projekte im Bereich Bekämpfung und Reduktion der Frauenarmut im Burgenland. Die Vorhaben in der IP 4.5 haben sich zum Ziel gesetzt, Frauen zu erreichen, die von Armut betroffen oder bedroht sind.

Die Maßnahmen und Projekte müssen an der Zielsetzung der Armutsprävention und Armutsbekämpfung ausgerichtet sein und sollen folgende Ergebnisse ermöglichen:

  • Durch Auf- und Zusatzqualifizierung sowie durch die Vermittlung von Soft Skills soll eine (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation der Frauen erzielt werden.
  • Durch niederschwellige Angebote zur Beratung, Information aber auch (Auf-)Qualifizierung sollen auch niedrigqualifizierte und bildungsferne Frauen angesprochen werden.
  • Durch Bewusstseinsbildung, Information und Beratung soll Scham beim Thema Armut abgebaut werden. Die Frauen sollen gestärkt und empowert werden.

Bei der Beschreibung der Vorhaben muss dargelegt werden, dass es sich bei den Begünstigten um Personengruppen handelt, die von Armut bedroht oder bereits von Armut betroffen sind. Zudem muss dargelegt werden, wie die jeweiligen Maßnahmen den Grundsatz von Gender und Disability Mainstreaming in die Planung und Umsetzung integrieren und welche Gleichstellungsziele verfolgt werden.

Die ZWIST Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung des Amts der Burgenländischen Landesregierung lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung entsprechender Projekte einzureichen. 

Einreichfrist: 15.02.2018

Die Einreichung erfolgt elektronisch über ZWIMOS

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ESF-Call: Produktionsschule im Burgenland

Die Landesstelle Burgenland des Sozialministeriumservice plant die Durchführung einer Produktionsschule im nördlichen Burgenland und ruft bis 23.06. 2017, 12 Uhr, geeignete Projektträger auf, Konzepte zur Umsetzung einzureichen.

Zur Einreichung von Projektkonzepten verwenden Sie bitte das Word-Dokument: Download Produktionsschule_Nordburgenland_Vorlage_Konzepteinreichung_2018

Inhaltliche Begleitinformationen sind in den Dokumenten

aufbereitet.

Weitere Detailinformationen zur Maßnahme Produktionsschule stehen als Download zur Verfügung:
UR_PS inkl. Konzept

Diese Maßnahme wird auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Die Vorgaben der Verordnungen VO (EU) 1303/2013 und VO (EU) 1304/2013 sind zu beachten, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung der Publizitätsvorschriften.


ESF-Call: Aus- und Weiterbildung

Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Aus- und Weiterbildung für MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden einzureichen.

Schwerpunkt dieses Calls ist das Wachstum des Gesundheitstourismus in der Region. Die einzureichenden Projekte sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Bereich Gesundheitstourismus auszubauen und so für Wachstum und Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen zu sorgen.

Einreichfrist: 11.02.2017 bis 30.06.2017

Die Einreichung erfolgt elektronisch über Opens external link in new windowZWIMOS.

Download Call Dokument


ESF-Call zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit

Die Zwischengeschaltete Stelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 – Soziales, Gesundheit, Familie und Sport, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall. Das Hauptanliegen dieses Calls liegt in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen und somit Verbesserung ihrer Arbeitsmarktintegration. Dieser Jahrescall wird voraussichtlich jährlich wiederholt. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein.

Ausgewählte Projekte müssen sich mit Maßnahmen vor allem an Personengruppen richten, die von der derzeitigen Verschlechterung am Arbeitsmarkt besonders betroffen sind bzw. auch bei einer Verbesserung der Konjunktur schwer wieder Beschäftigung finden (z. B. Jugendliche, Ältere, Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen, MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten).

Einreichfrist: 08.04.2016 – 31.03.2017

Die Einreichung erfolgt elektronisch auf der Seite der ESF-Verwaltungsbehörde (BMASK) über ZWIMOS.

Download Call Beschäftigung


ESF-Call zur Bekämpfung der Frauenarmut im Burgenland

Die Zwischengestaltete Stelle (ZWIST) für den Europäischen Sozialfonds, das Amt der Burgenländischen Landesregierung – LAD – Referat Frauenangelegenheiten, lädt interessierte FörderwerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten zur Bekämpfung der Frauenarmut einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Ausgewählte Projekte müssen thematisch einen oder mehrere der folgenden Bereiche zum Inhalt haben:

  • Projekte/Maßnahmen, die durch Auf- und Zusatzqualifizierung sowie durch die Vermittlung von Soft Skills eine (Wieder-)Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt bzw. eine Verbesserung der Arbeitsplatzsituation der Frauen erzielen.
  • Projekte/Maßnahmen, die durch niederschwellige Angebote zur Beratung, Information aber auch (Auf-) Qualifizierung niedrigqualifizierte und Bildungsferne Frauen ansprechen.
  • Projekte/Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Information und Beratung Scham beim Thema Armut abgebauen. Die Frauen sollen gestärkt und empowert werden.

Einreichfrist: 02.04.2016-31.03.2017

Die Einreichung erfolgt elektronisch auf der Seite der ESF-Verwaltungsbehörde (BMASK) über ZWIMOS.

Download Call Frauenarmut


Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen

Die Zwischengeschaltete Stelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von Projekten im Bereich Erwachsenenbildung und Lebensbegleitendes Lernen, ausgerichtet vor allem an aus- und weiterbildungsbenachteiligter Zielgruppen, zu stellen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall, der generell auf die im Operationellen Programm beschriebenen Maßnahmen der Investitionspriorität P4.7 (10iii) „Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht-formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen“ entsprechend aufmerksam machen soll.

Einreichphase: 04.01.2016-31.12.2016

Anträge können ausschließlich über die ESF Datenbank "ZWIMOS" in elektronischer Form erstellt werden.

Unterlagen zum Call (pdf)


Aufruf zur Einreichung von Projekten (ESF)

Die Zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv sucht interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen), die Interessensbekundungen zur Durchführung folgend beschriebener Projekte einreichen:

ESF-Investitionspriorität 4.7.

Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege, unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen.

Ausgewählte Projekte müssen in einen der folgenden Maßnahmenschwerpunkte fallen:

  • Verbesserung und Intensivierung der vorliegenden Modelle für Bildungsinformation und
    -beratung inkl. Bildungsmarketing
  • Weiterentwicklung und Ausbau des Bildungsangebotes in allen Teilregionen des Landes, um damit die Partizipation sogenannter „bildungsferner“ bzw. bildungsbenachteiligter Gruppen an der Aus- und Weiterbildung zu erhöhen
  • Abbau von Grundbildungsdefiziten (Basisbildung) und Nachholen von Bildungsabschlüssen (Pflichtschulabschluss usw.) im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung
  • Entwicklung von innovativen, niederschwelligen Lernangeboten und Partizipationsmodellen, um auf die speziellen regionalen Bedürfnisse und Probleme adäquat reagieren zu können
  • Weiterentwicklung und Festigung von Projekten zu Kompetenzfeststellung und
     -anerkennung
  • Angebote und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit dem lebensbegleitenden Lernen

Rechtsgrundlage

Einreichung und Projektumsetzung sind an das Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2014-2020 sowie die Verordnungen Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds und Nr. 1303/2013 über den Europäischen Sozialfonds und andere Fonds sowie im Bereich Basisbildung bzw. Nachholen von Bildungsabschlüsse an das PPD der Initiative Erwachsenenbildung gebunden.

Zum Call sind nur im Burgenland tätige Erwachsenenbildungsorganisationen und Mitglieder der Burgenländischen Konferenz der Erwachsenenbildung zugelassen. Bis zum Abschluss der 15a-Vereinbarung zwischen Land und Bund und der Genehmigung des Verwaltungs- und Kontrollsystems sind noch inhaltliche Änderungen möglich. 

Zielgruppe

Gefördert werden Erwachsenenbildungseinrichtungen aus dem Burgenland, die in der BUKEB (Burgenländischen Konferenz der Erwachsenenbildung) organisiert sind und Projekte im Interesse von bildungsbenachteiligten Personen aus dem Burgenland abwickeln bzw. diesbezügliche Maßnahmen durchführen. Zielgruppe der Projekte sind MultiplikatorInnen, Personen mit Weiterbildungsbedarf, Bildungsbenachteiligte, Niedrigqualifizierte, SchulabbrecherInnen, Personen mit nicht abgeschlossener Berufsausbildung bzw. Basisbildungsbedarf, MigrantInnen und Nichterwerbstätige.

Gewünschte Aktivitäten

  • Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen (Basisbildung, Pflichtschulabschluss, etc.)
  • Pilotprojekte bzw. Projekte mit besonders innovativem Charakter
  • Marketingmaßnahmen und Untersuchungen

Förderzeitraum, Zeitplan, Fristen

Der Jahrescall 2015 beginnt am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2015. Es ist geplant, weitere Jahrescalls durchzuführen.

Der Förderzeitraum (Projektlaufzeit) beginnt grundsätzlich am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2020. Es ist sowohl die Einreichung von ein- als auch von mehrjährigen Projekten möglich.

Der Projektträger wird spätestens 28 Tage nach einer allfällige Förderungszusage bzw. Förderabsage informiert.

Budget

Vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigungen ist für den Zeitraum von 2015 – 2020 in der Investitionspriorität 4.7. ein Budget in Höhe von € 6.090.785 verfügbar.

Allfällige Kofinanzierungszusagen von Bundesstellen sind der Förderstelle zu melden und haben keinen Einfluss auf den Verteilungsschlüssel für die Landes- und ESF-Mittel.

Auswahlkriterien

a) Formale Anforderungen

  • Der Projektträger hat seinen Sitz im Bundesland Burgenland
  • Der Projektträger ist organisatorisch und wirtschaftlich in der Lage ein ESF-Projekt zu administrieren bzw. hat bereits diesbezügliche Erfahrungen
  • Der Projektträger ist Mitglied der BUKEB

b) Inhaltliche Anforderungen

Allgemein inhaltliche Anforderungen

  • Das Projekt leistet generell einen Beitrag zur Erfüllung der im Operationellen Programm Beschäftigung Österreich 2014–2020 – Investitionspriorität 4.7. definierten Zielsetzungen.
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Erfüllung der Zielsetzungen in der Investitionspriorität 4.7.
  • Die ProjektmitarbeiterInnen und TrainerInnen haben eine qualifizierte Ausbildung vorzuweisen.
  • Die Beratungs- und Bildungsmaßnahmen haben Aspekte der Regionalisierung zu berücksichtigen und zielen auf regionale Zugänglichkeit.
  • In den jeweiligen Beratungs- und Bildungsprojekten sind eine adäquate Zielgruppenansprache sowie Aspekte der Vernetzung und MultiplikatorInnenarbeit zu berücksichtigen.

Spezielle inhaltliche Anforderungen

  • Die Basisbildungs- und Pflichtschulabschlussmaßnahmen bedürfen einer Akkreditierung gemäß den Anerkennungskriterien nach dem Programmplanungsdokument der Initiative Erwachsenenbildung.
  • Die Kompetenzfeststellungs- und Kompetenzanerkennungsmaßnahmen zielen auf die berufliche Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit und schließen mit einem qualitätsgesicherten Zertifikat bzw. einem öffentlich-rechtlichen anerkannten Befähigungsnachweis/ Zeugnis ab.

Prozess der Beantragung und Fristen

Die Beantragung erfolgt mittels standardisiertem Ansuchen von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 bei der Förderstelle:

Abt. 7 – Kultur, Wissenschaft und Archiv
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Kontakt für Rückfragen:

Mag. Dieter Szorger
Tel.: 02682 / 600 – 2452
Post.kultur(at)bgld.gv.at

Nach Prüfung der Projektunterlagen erfolgt die Zulassung zur Genehmigung. Die formale Genehmigung erfolgt durch die Burgenländische Landesregierung im Rahmen einer Regierungssitzung. Das Land Burgenland erstellt dann einen Fördervertrag mit dem Projektträger.

Download Förderantrag

Formale Prüfung, inhaltliche Beurteilung, finanzielle Begutachtung, Genehmigung

Die Förderstelle prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und die Erfüllung der formalen und inhaltlichen Kriterien des Erstantrags. Die Projektträger werden schriftlich über die weitere Vorgangsweise informiert.

Die Projektauswahl erfolgt auf Basis der Einreichunterlagen. Die Prüfung der finanziellen Qualität des Trägers, die Plausibilität der Kosten sowie die inhaltliche Ausdifferenzierung in Bezug auf die Programm- und Maßnahmenziele (Investitionspriorität 4.7.) sowie die Erreichung der generellen Zielsetzungen in Bezug auf Erwachsenenbildung erfolgt durch die Förderstelle Abt. 7. Dabei kann sich die Förderstelle im Bedarfsfall externer Experten bedienen.

Die Einreichunterlagen sind der Förderstelle in schriftlicher Form bis 31. Dezember 2015 zu übermitteln.

Die Genehmigung der Projekte erfolgt über die gesamte Projektlaufzeit durch das Land Burgenland im Rahmen eines Fördervertrages.

Bezüglich der Bereiche Basisbildung und Nachholen von Bildungsabschlüssen gelten die Bestimmungen der diesbezüglichen 15a-Vereinbarung bzw. das diesbezügliche PPD.


ESF-Call: Reduktion von Frauenarmut im Burgenland

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung – Referat Frauenangelegenheiten sucht als zwischengeschaltete Stelle des Europäischen Sozialfonds (ESF) interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) zur Durchführung von Projekten im Bereich der Reduktion von Frauenarmut.

Der Jahrescall 2015 beginnt am 1. Juni 2015 und endet am 31. Mai 2016. Die Einreichunterlagen sind der Förderstelle in schriftlicher Form bis 31. Mai 2016 zu übermitteln.
 
Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich am 1. Jänner 2014 und endet am 31. Dezember 2020. Es ist sowohl die Einreichung von ein- als auch von mehrjährigen Projekten möglich.
 
Über die Details informieren diese Unterlagen:

Call LAD-FR
Projektantrag ESF Referat f. Frauenangelegenheiten