Maßnahmen für sozial benachteiligte und arbeitsmarktferne Personen, u. a. MigrantInnen

Foto: Walter Luttenberger

Das wird gefördert:

  • innovative Maßnahmen zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt
  • stärkere Zusammenarbeit beteiligter Institutionen
  • Beratungs-, Betreuungs- und Orientierungsmaßnahmen
  • Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen (sozialökonomische Betriebe, Beschäftigungsaufnahme in Betrieben, gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlichen Dienststellen)
  • zielgerichteter Ausbau des Potenzials lokaler Beschäftigung
  • Entwicklung innovativer Modellprojekte zur gezielten Schließung von Betreuungslücken
  • Entwicklung von neuen Angeboten zur sozialen Eingliederung und Integration in den
  • Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung bereits gesammelter Erfahrungen

Wer gefördert wird:

  • MigrantInnen
  • langzeitarbeitslose Personen
  • Ältere
  • Menschen mit psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • SozialhilfebezieherInnen

 

HINWEIS

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Call der Abteilung 6 des Amts der Burgenländischen Landesregierung, den Sie hier finden.


Maßnahmen für geringfügig beschäftigte Personen

Foto: Walter Luttenberger

Das wird gefördert:

  • Trainingsmaßnahmen, in denen neben Qualifizierungen auch beschäftigungsrelevante soziale Problematiken bearbeitet werden, um die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit oder psychischen und physischen Einschränkungen zu reduzieren
  • Aufbau von Arbeitshaltungen (wie Ausdauer, Pünktlichkeit etc.)
  • Bearbeitung von individuellen Problemen, die einer Arbeitsmarktintegration entgegenstehen (familiäre Situation, Schulden, Migrationshintergrund u. a.) unter Einbeziehung physischer und psychischer Einschränkungen, soweit hierfür nicht spezifische Maßnahmen der Rehabilitation gegeben sind
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppenpersonen
  • zielgerichteter Ausbau des Potenzials lokaler Beschäftigung sowohl auf betrieblicher wie auf gemeinnütziger Basis
  • Entwicklung innovativer Modellprojekte, um Betreuungslücken gezielt zu schließen

Wer gefördert wird:

  • Personengruppen mit geringer Erwerbsbeteiligung
  • Jugendliche
  • Ältere
  • Frauen
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen
  • MigrantInnen und Angehörige von Minderheiten

Ihr Ansprechpartner

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Mag. Günter Jost

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 9 - Referat Europäischer Sozialfonds und Arbeitsmarkt

Europaplatz 1

7000 Eisenstadt


TELEFON+43 (0) 2682 / 600 - 2208

E-MAILguenter.jost@bgld.gv.at