ESF-Call: Maßnahmen zur Verbesserung

Die Zwischengeschaltete Stelle Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6, lädt interessierte FörderungswerberInnen (ProjektträgerInnen) ein, Anträge zur Durchführung von "Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung für Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige" einzureichen.

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Jahrescall, der generell auf die im OP beschriebenen Maßnahmen der IP 4.1 entsprechend aufmerksam machen soll. Das Hauptanliegen dieses Calls liegt in der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen und somit Verbesserung ihrer Arbeitsmarktintegration. Bei der Formulierung dieser Maßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf das partnerschaftliche Prinzip gelegt. Die eingereichten Projekte können auch mehrjährig sein. Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Studien sind nicht Gegenstand dieses Calls.

Förderzeitraum: 10.07.2018 – 31.12.2022

Weitere Informationen erhalten Sie in der folgenden Unterlage: 

Download Call-Dokument

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank ZWIMOS.