Warum wurde gefördert?

Die historischen Veränderungen in Europa – wie z. B. die EU-Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten 2004 – brachten starke regionalwirtschaftliche Ungleichgewichte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit sich. Wichtig war nun, einerseits die Balance zwischen dem erforderlichen Zusammenhalt und andererseits der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen innerhalb der EU zu wahren.

Das Burgenland liegt an der Nahtstelle zwischen „alter“ und „neuer“ EU. Als vergleichsweise höher entwickelte Region stand das Burgenland vor folgenden Herausforderungen:

  • von den dynamisch wachsenden Märkten der neuen Mitgliedstaaten profitieren
  • die Verlagerung eines Teils der Wirtschaft in den EU-Erweiterungsraum zu bewältigen
  • durch Umstrukturierungen und Wachstum zu neuer Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab zu kommen

In Summe bedeutete dies für alle burgenländischen Unternehmen eine Ausdehnung ihres Aktionsradius. Selbst kleine und mittlere Unternehmen (KMU) waren gefordert, im Produktionsprozess und beim Absatz auf Netze und Partnerschaften im (benachbarten) internationalen Raum zu setzen. Daraus folgte ein permanenter Druck zu Wachstum und Vernetzung sowie zu mehr Innovation, mehr Qualität und mehr Leistungen in den Betrieben, um die Belegschaft sowie das vorhandene Lohnniveau halten zu können.

Für den öffentlichen Sektor bedeutete dies, Wirtschafts-, Innovations- und Forschungspolitik auf die oben beschriebenen Anforderungen auszurichten und einen Wirtschaftsstandort samt Umfeld zu schaffen, der es den Unternehmen erleichtert, im Wettbewerb zu bestehen.

Die Phasing Out-Förderung hatte das Ziel, durch strategische Aktivitäten des Landes, die mit ideeller und materieller Unterstützung durch die Europäische Union, die Republik Österreich, Gemeinden sowie weiterer PartnerInnen durchgeführt wurden, den Standort Burgenland zu stärken.

Womit wurde gefördert?

Die finanziellen Mittel der Phasing Out-Förderung kamen zum überwiegenden Teil aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bzw. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Förderungen der EU wurden von Seiten des Landes Burgenland und/oder des Bundes kofinanziert. In den meisten Fällen musste auch der/die Förderwerber/Förderwerberin finanzielle Mittel bereitstellen.

Was wurde gefördert?

Die Basis aller Phasing Out-Förderaktivitäten im Burgenland bildeten die beiden Operationellen Programme „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 EFRE“ und  „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 ESF“. Beide Programme wurden aufeinander abgestimmt und parallel zueinander erarbeitet. In ihnen waren die übergeordneten Zielsetzungen für die Förderperiode 2007 – 2013 festgelegt.

Diese beiden Programme zielten im Einklang mit der gesamtösterreichischen Entwicklungsstrategie „strat.at" darauf ab, den Übergang auf eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft auf breiter Front zu gestalten und auszubauen.

Mit den Instrumenten des burgenländischen Phasing Out-Programms (in synergetischer Wirkung von EFRE und ESF) wurden folgende Anreize geschaffen:

  • die Anpassungs-, Lern- und Innovationsfähigkeit seiner Regionen und BewohnerInnen zu steigern
  • wirtschaftliche Verflechtungen und interdisziplinäre Kooperationen grenzüberschreitend zu stärken
  • Kritische Größen bei Unternehmen und (Wissens-) Infrastruktur zu schaffen, um im internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig zu sein
  • Eigendynamische, integrierte und nachhaltige Entwicklung unter Nutzung der regionalen Vielfalt
  • quantitatives und auch qualitatives Beschäftigungswachstum

Hinsichtlich der räumlichen Wirkung sollten mit den Phasing Out-Programmen folgende Ziele erreicht werden:

  • Entwicklung einer gemeinsamen, grenzübergreifenden Region im Sinne der EuRegio West/Nyugat Pannonia und der zentraleuropäischen Perspektive CENTROPE
  • Abbau regionaler Ungleichgewichte innerhalb des Burgenlandes zwischen dem Nord-, dem Mittel- und dem Südburgenland

Zielsetzungen

Die übergeordneten Zielsetzungen für das Burgenland

Dieses Zielsystem betraf sowohl das EFRE- als auch das ESF-Programm. Beide Programme beinhalteten drei thematische Prioritäten:

  • Weiterentwicklung wettbewerbsfähiger Strukturen, Sicherung regionaler Impulsinvestitionen und ökologischer Nachhaltigkeit (EFRE, Priorität 1)

    • Förderung von Ansiedelung, Erweiterung, Gründung und Übernahme von Unternehmen, betriebliche Investition
    • Förderung einer umweltschonenden Wirtschaftsentwicklung
    • Innovation, Kooperation und Internationalisierung
    • Weiterentwicklung des Tourismusstandortes und des Tourismusangebotes, Verbesserung der Vermarktung

 

  • Verankerung einer innovations- und wissensbasierten Wirtschaft, attraktive und wettbewerbsfähige Standorte (EFRE, Priorität 2)

    • Forschung, Entwicklung und Innovation sollen im Burgenland gezielt gestärkt werden
    • bessere Nutzung des Innovationspotenzials burgenländischer Betriebe
    • Etablierung von und Einbindung in Kompetenzzentren, Netzwerke und Cluster
    • Unterstützung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft 
    • Neupositionierung und Aufbau innovativer Geschäftsfelder
    • bedarfsorientierte Attraktivierung von Infrastrukturen und Einrichtungen zur Standortsicherung

 

  • Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und Qualifizierung der Arbeitskräfte und der Unternehmen unter Berücksichtigung der Chancengleichheit (ESF)

    • Verbesserung der Innovationskraft und des Weiterbildungszugangs
    • Erhöhung der Beschäftigung, der Beschäftigungsstabilität und Flexibilität der Arbeitskräfte
    • Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs, Vermeidung von Diskriminierung
    • Erleichterung des Zugangs zu Beschäftigung sowie Förderung der nachhaltigen Integration behinderter und sozial benachteiligter und arbeitsmarktferner Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt
    • Verbesserung des Angebots für Qualifizierung und lebensbegleitendes Lernen
    • Verbesserung der organisatorischen Arbeitsmarktstrukturen

 

Zusammenfassend können die Zielsetzungen des Operationellen Programms „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 EFRE“ sowie des Programms „Phasing Out Burgenland 2007 - 2013 ESF“ folgendermaßen definiert werden:

  • Die technologieorientierte Wirtschaftsleistung des Burgenlandes soll erhöht, der Entwicklungsrückstand weiter verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gesteigert werden.
  • Darüber hinaus wird eine Verbesserung der beruflichen Qualifizierung bei den Arbeitskräften angestrebt, wodurch die Wertschöpfung je Beschäftigten deutlich erhöht werden soll.

Vorurteile

4 Vorurteile. Und wie es sich wirklich verhält.

Kennen Sie das? Das Gerücht, dass man sich mit dem Kauf exotischer Blumen bzw. Palmen Giftspinnen und Skorpione in die Wohnung einschleppt?

Diese sowie zahlreiche ähnliche Horrorgeschichten gehören in das Reich der „Modernen Mythen“. In dieses Reich der Gruselstories gehören auch die Vorurteile über die Förderungen durch die Europäische Union. Vier dieser Vorurteile führen wir hier an, um zu beweisen, dass die Wahrheit anders aussieht.

Vorurteil 1: „Nur die Großen kassieren”

Tatsache ist, dass gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Betriebe im Burgenland in den beiden Ziel 1-Förderperioden € 1 Mrd. an Fördergeldern erhalten haben.

Ca. 70 % der gesamten, ausgezahlten Fördersumme ging an Betriebe, die weniger als 10 MitarbeiterInnen beschäftigen. Das beweist: Gerade die „Kleinen“ haben überproportional von den EU-Förderungen profitiert.

Weiters gab es eine sehr hohe Zahl an geförderten Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (über 4.300 Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung von Beschäftigten und UnternehmerInnen und mehr als 2.300 Projekte für Arbeitslose, Behinderte, Jugendliche, ...).

Vorurteil 2: „Die Förderungen dauern ewig”

Da es sich bei den Förderungen um öffentliche Gelder handelt, die von den SteuerzahlerInnen in der Europäischen Union aufgebracht werden, muss sorgsam mit ihnen umgegangen werden. Das heißt, dass die eingereichten Förderansuchen auf ihre Förderungswürdigkeit genau geprüft werden.

Dadurch ist eine missbräuchliche Verwendung der Gelder ausgeschlossen. Diese Prüfung dauert natürlich eine gewisse Zeit. Sobald aber die Förderung bewilligt ist, wird sie in der Regel auch zügig ausbezahlt.

Vorurteil 3: „Es gibt eine Wahnsinnsbürokratie”

Um missbräuchliche Verwendung der Fördergelder auszuschließen, muss ein gewisses Maß an Anstrengung von Seiten des/der Förderwerbers/Förderwerberin aufgewendet werden.

Das beinhaltet die genaue Beschreibung des geplanten Projektes genauso wie Auskünfte zur Einkommenssituation, zum Betriebsvermögen etc. Für jede einzelne Förderung gibt es einen Förderberater bzw. eine Förderberaterin, die sich nach bestem Wissen und Gewissen persönlich für die eingereichten Projekte engagieren.

Vorurteil 4: „Das ist nix für mich - davon hab ich nix”

Das ist das falscheste Vorurteil überhaupt. Denn es gibt z. B. jede Menge Förderungen für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung. Sie müssen sie nur nutzen!

Darüber hinaus gibt es für fast jeden Bereich der burgenländischen Wirtschaft interessante Fördermöglichkeiten. Schau’n Sie sich die Förderungen im Einzelnen an! Sie werden - mit ziemlicher Sicherheit - für sich bzw. für Ihren Betrieb eine interessante Fördermöglichkeit finden!

Who is Who

An der erfolgreichen Umsetzung der EU-Förderprogramme waren sehr viele Personen beteiligt:

Die EU-Verwaltungsbehörde

EU-Verwaltungsbehörde ©RMBwar verantwortlich für die ordnungsgemäße und verordnungskonforme Durchführung des Ziel 1-Programms 2000-2006 und der Phasing Out-Programme 2007-2013. Ihr oblag das Phasing Out-Programmmanagement, während die Förderstellen das Programm auf Projektebene umsetzten.

Die einzelnen Projekte wurden in den regelmäßig stattfindenden Koordinierungssitzungen empfohlen und von der EU-Verwaltungsbehörde geprüft, ob sie den Zielsetzungen des Programms entsprachen. Die Programmumsetzung wurde ständig überwacht, evaluiert und falls notwendig, adaptiert. Weitere wichtige Aktivitäten waren auch die finanzielle Abwicklung sowie die Information der Öffentlichkeit. Die Verwaltungsbehörde vertrat das Land bzw. das Phasing Out-Programm in diversen Gremien auf nationaler und europäischer Ebene.

Übersicht über die Tätigkeiten der EU-Verwaltungsbehörde
  1. Berichterstattung ans Strategieforum Phasing Out-Programme, Ziel 1, Territoriale Kooperation und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (vereinfacht: alle wesentlichen EU-Förderprogramme) sowie Durchführung der Koordinierungssitzungen für das Phasing Out-Programm
  2. Programm-Monitoring (durchgeführt von der Abteilung Monitoring und Evaluierung)
  3. Information und Publizität (durchgeführt von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit)
  4. Verantwortliche Förderstelle für Technische Hilfe und Aktivität „Umsetzung von Regional Governance“
  5. Anpassung und Durchführung der „Ergänzung zur Programmplanung“ (EzP)
  6. Erstellung und – nach Beschluss durch den Begleitausschuss – Vorlage der Jährlichen Durchführungsberichte bei der Europäischen Kommission
  7. Durchführung der begleitenden Evaluierung
  8. Sicherstellung der verordnungskonformen Umsetzung
  9. Prüfung der Projekte hinsichtlich Übereinstimmung mit dem Programm
  10. Programmabschluss Ziel 1-Programm
  11. Vertretung und Mitarbeit in Gremien
  12. laufende Programmkoordination mit 40 Partnern auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

 

Mitfinanzierende Stellen:

 

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 3 - Finanzen und Buchhaltung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

 

Bundeskanzleramt
Abteilung IV/4 - Raumordnung und Regionalpolitik
Ballhausplatz 2
1014 Wien

 

Bundesministerium für Bildung und Frauen
Abteilung II/6 - LehrerInnenbildung
Abteilung V/7 - Gender Mainstreaming/geschlechtsspezifische Bildungsfragen
Abteilung V/8 - Erwachsenenbildung
Minoritenplatz 5
1014 Wien

 

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Sektion IV - Schiene, Wasser und Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Radetzkystraße 2
1030 Wien

 

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Abt. III/4 - Tourismus-Förderungen
Stubenring 1
1010 Wien

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung C 1/2 - Handelspolitik und Binnenmarkt
Stubenring 1
1011 Wien

Alle Infos in Ihrer Hand.

Warum?    Womit?     Was?

Diese drei grundlegenden Fragen sowie die Zielsetzungen des Burgenlandes geben Ihnen Einblick in das Phasing Out-Programm.

Beginnen wir gleich mit dem Finanziellen. Das ist der Punkt, der die meisten Menschen zuerst interessiert.

444 Fördermillionen warten!

Nach den € 501 Mio., die von 2000 - 2006 im Rahmen der Ziel 1-Förderung (EFRE und ESF) dem Burgenland zur Verfügung standen, wurde die Unterstützung unseres Landes durch die Europäische Union fortgeführt.

Im Rahmen der Phasing Out-Förderperiode, die von 2007 - 2013 dauerte, standen der burgenländischen Wirtschaft sowie allen Menschen in unserem Land weitere € 444 Mio. an Fördergeldern zur Verfügung. Diese € 444 Mio. wurden folgendermaßen aufgebracht:

  • € 177 Mio. wurden von den europäischen Fonds EFRE und ESF bereit gestellt.
  • € 153 Mio. wurden von der Republik Österreich kofinanziert.
  • € 114 Mio. steuerte das Land Burgenland bei.

 Gefördert wurden:

  • berufliche Aus- & Weiterbildung
  • berufliche Chancengleichheit für Frauen
  • Maßnahmen für jugendliche, arbeitslose und behinderte Menschen
  • Forschung & Entwicklung
  • Innovationsgeist
  • Betriebsgründungen, -ansiedelungen und -übernahmen
  • Internationalisierung, Export
  • umweltschonende Wirtschaftsentwicklung
  • Tourismusideen & -initiativen
  • Ausbau der Infrastruktur für Forschung, IKT, Tourismus, Bildung
  • Kompetenzzentren und Cluster
  • neue Geschäftsfelder
  • produktive Investitionen
  • Kultur

Im Prinzip gab es keinen Menschen in unserem Land, der nicht die eine oder andere Förderung in Anspruch nehmen konnte!