Betriebliche Investitionen, Innovationen und touristische Leitprojekte
Was gefördert wurde:
- Ansiedelung von touristischen Betrieben
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
- Investitionen zum Erreichen einer optimalen Betriebsgröße
- Qualitätsverbesserungen
- Innovationen
Wer gefördert wurde:
- natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Handelsrechts, die ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft betreiben
- Kooperationen von Tourismusbetrieben
Wie gefördert wurde:
- Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss, Darlehen, Haftung
- Höhe: Die beihilferechtlichen max. Obergrenzen lagen bei 50 % für ein kleines, 40 % für ein mittleres bzw. 30 % für ein großes Unternehmen.