Betriebliche Investitionen, Innovationen und touristische Leitprojekte

Was gefördert wurde:

  • Ansiedelung von touristischen Betrieben
  • Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen 
  • Investitionen zum Erreichen einer optimalen Betriebsgröße 
  • Qualitätsverbesserungen 
  • Innovationen

Wer gefördert wurde:

  • natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Handelsrechts, die ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft betreiben 
  • Kooperationen von Tourismusbetrieben

Wie gefördert wurde:

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss, Zinsenzuschuss, Darlehen, Haftung 
  • Höhe: Die beihilferechtlichen max. Obergrenzen lagen bei 50 % für ein kleines, 40 % für ein mittleres bzw. 30 % für ein großes Unternehmen.