Neupositionierung, neue Geschäftsfelder für KMU

Was gefördert wurde:

  • Unterstützung für Unternehmen im Rahmen des Strukturwandels
  • Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • Erfüllung nationaler und internationaler Normen und Qualitätsstandards

Wer gefördert wurde:

  • natürliche und juristische Personen oder Personengemeinschaften
  • Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts

Wie gefördert wurde:

  • Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss 
  • Höhe: Innovationsprojekte konnten bis zu max. 60 % gefördert werden.

    Die Innovationsassistenz wurde im 1. Beschäftigungsjahr mit max. 60 % und im 2. Beschäftigungsjahr mit max. 35 % des Bruttolohns gefördert. Bei geschlechtsuntypischen Tätigkeitsfeldern (z.B. Frauen in technischen Berufen) konnte der Maximalfördersatz in beiden Jahren um jeweils 5 %-Punkte erhöht werden, ebenso wenn es sich beim förderwerbenden Unternehmen um ein Jungunternehmen handelte.

    Beratungs- und Coachingkosten im Zusammenhang mit der Innovationsassistenz konnten mit max. 70 % gefördert werden (max. € 7.000,--).