Einführung

Die europäische Regionalpolitik hat sich im Laufe der Jahre entwickelt und verändert, um neuen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. Die bisher letzte Reform (die insgesamt vierte) betrifft die Jahre 2007-2013 und deckt sich mit dem Zeitraum des siebenjährigen Finanzrahmens der EU („Finanzielle Vorausschau"). 

Sie ist das Ergebnis einer breit angelegten Diskussion von 2001 bis 2003 zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen, welche zum Dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt führte.  

Das neue „Gesicht“ der Regionalpolitik trägt den veränderten Gegebenheiten in der auf 27 Mitglieder erweiterten Europäischen Union Rechnung und versucht den Zielen Wachstum und Beschäftigung in der EU besser gerecht zu werden.

Die Regionalpolitik für den Zeitraum 2007-2013 soll 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen und das Wachstum in wirtschaftlich schwachen Regionen um bis zu 10 % ankurbeln. Sie ist eine einfachere und zielgerichtetere Kohäsionspolitik mit einer vereinfachten Struktur, weniger Zielsetzungen und weniger Bürokratie "vor Ort".

Regionalpolitik oder Kohäsionspolitik?

Die Begriffe „Regionalpolitik“ und „Kohäsionspolitik“ werden häufig synonym verwendet, um die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Ungleichheiten zwischen den reichsten und den ärmsten Regionen zu bezeichnen. Verwirrend mag erscheinen, dass der „Kohäsionsfonds“ nur eines der Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Maßnahmen der Regionalpolitik und der Kohäsionspolitik ist.

Der Fonds wurde 1993 eingerichtet, um Umwelt- und Transportprojekte in den ärmsten Mitgliedstaaten (mit weniger als 90 % des „pro Kopf“-BIP der EU) zu finanzieren. Der Kohäsionsfonds wird nicht zu den Strukturfonds gerechnet. Die anderen zwei Finanzierungsinstrumente der Regionalpolitik sind dagegen Strukturfonds: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF).

Regionalpolitik 2000-20006

In der Programmperiode 2000-2006 umfasste die europäische Regionalpolitik drei Ziele, verschiedene Gemeinschaftsinitiativen und sechs Finanzierungsinstrumente:

  • Ziel 1: die NUTS-Ebene 2, d. h. Regionen mit einem „pro Kopf"-BIP von weniger als 75 % des EU-  Durchschnitts;
  • Ziel 2: Gegenden, die strukturelle Probleme aufweisen;
  • Ziel 3: die Modernisierung von Beschäftigung sowie allgemeiner und beruflicher Bildung;
  • Leader +: wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten;
  • Interreg III: grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit;
  • EQUAL: Kampf gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt;
  • URBAN II: Sanierung städtischer Krisengebiete.

Die Ziele für den Zeitraum 2000-2006 wurden gemeinsam finanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); dem Europäischen Sozialfonds (ESF); dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) — der seinerzeit noch in die Instrumente „Ausrichtung“ und „Garantie“ unterteilt war —, dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) und dem Kohäsionsfonds. Beitrittskandidaten erhielten darüber hinaus finanzielle Mittel aus einer Reihe von Fonds, insbesondere dem Gemeinschaftshilfeprogramm für die Länder Mittel- und Osteuropas (PHARE), der Sonderaktion zur Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD) und dem strukturpolitischen Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA).

Regionalpolitik 2007-2013

Die Struktur der Regionalpolitik für den Zeitraum 2007-2013 bündelt sich in drei übergeordneten Zielen sowie drei Finanzierungsinstrumenten und spiegelt die prioritären Zielsetzungen der Lissabon- und Göteborg-Strategien wider (Wachstum und Arbeit bzw. nachhaltige Entwicklung). Die Mittel für Regionalpolitik machen 35,7 % des gesamten EU-Haushalts in diesem Zeitraum aus. Dies entspricht 347,41 Mrd. EUR (das sind 308 Mrd. EUR - bezogen auf das Preisniveau von 2004).

a) Konvergenzziel“: Diese Zielsetzung ersetzt das ehemalige „Ziel 1“ und konzentriert sich insbesondere auf die Verminderung regionaler Disparitäten durch wirtschaftliche Diversifizierungsmaßnahmen, Modernisierung der Infrastruktur und Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme. Es betrifft sowohl Regionen, deren „pro Kopf“-BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt, als auch einige „Auslaufregionen“ („phasing out“) aus dem Kreis der EU-15, die nur unwesentlich wohlhabender sind und die die 75-Prozent-Hürde aufgrund des „statistischen Effekts“ in der erweiterten EU verfehlen. Prozentualer Anteil an den gesamten Regionalfondsmitteln: 81,54 %.

b) Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“: Diese Zielsetzung ersetzt die ehemaligen „Ziele 2“ und „3“ und versucht die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungszahlen zu verbessern sowie die Attraktivität der Regionen für UnternehmerInnen und InvestorInnen zu erhöhen. Prozentualer Anteil an den gesamten Regionalfondsmitteln: 15,95 %.

c) Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“: Dieses Ziel basiert auf den Erfahrungen der früheren Gemeinschaftsinitiative „INTERREG III“. Es unterstützt eine Reihe grenzüberschreitender und überregionaler Aktionen. Prozentualer Anteil an den gesamten Regionalfondsmitteln: 2,52 %.

Die Mittel für die drei Ziele kommen aus drei Fonds: dem EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds. Außerhalb dieses Rahmens können Beitrittskandidaten und solche, die es werden wollen, auf finanzielle Mittel aus einem zusätzlichen Fonds, dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA), zurückgreifen. Dieses Instrument ersetzt die Programme PHARE, SAPARD und ISPA.

Das „Leader+“-Programm und der EAGFL wurden durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der FIAF durch den Europäischen Fischereifonds (EFF) ersetzt. Beide Fonds werden nun nicht mehr als Teil der Regionalpolitik betrachtet. Die Programme „URBAN“ und „EQUAL“ wurden in die Ziele „Konvergenz“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ eingegliedert.

Zusätzlich zur strukturellen Vereinfachung wurden darüber hinaus noch weitere Reformmaßnahmen eingeführt. Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen werden die Anspruchskriterien nun auf nationaler Ebene und nicht mehr auf EU-Ebene bearbeitet und entschieden. Ebenso wurde die Anzahl der Programmschritte von drei auf zwei reduziert und vermehrtes Augenmerk auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip gelegt. Dies soll den Bürokratieaufwand vor Ort vermindern, indem es die administrativen Anforderungen auf der Programmplanungsebene reduziert.

Die drei Politikinstrumente JASPERS, JEREMIE und JESSICA sollen die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (sowie anderen Finanzinstituten) verbessern, dadurch zur Stärkung der Kapazitäten beitragen und sicherstellen, dass die Mitgliedsländer und Regionen für eine effiziente und tragfähige Verwendung der Mittel sorgen.

Links

Informationsblatt der GD REGIO „Die Verordnungen zur Kohäsions- und Regionalpolitik für 2007-2013 im Überblick":
ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/info_de.htm

Webseite der GD REGIO „Die Verordnungen zu den EU-Strukturfonds 2007-2013": ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/newregl0713_de.htm

Mitteilung der Kommission (2006) 675 „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel": ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/communic/comm_de.htm

Informations- und Kommunikationsplattform der GD REGIO: ec.europa.eu/regional_policy/country/commu/index_de.htm

Transparenz, Information und Kommunikation

Mehr Nachdruck auf Transparenz, Information und Kommunikation: In Übereinstimmung mit der Europäischen Transparenzinitiative und der Kommunikationsinitiative der „Barroso"- Kommission wird in der neuen Programmperiode 2007-2013 mehr Augenmerk auf Transparenz, Information und Kommunikation gelegt. In Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wird die Pflicht der Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden zur Information und Publizität in Bezug auf operative Programme festgelegt.

Der Berichtungshaushaltsplan 1995/2006 verlangt das Publizieren aller NutznießerInnen von Kohäsionsinstrumenten. Die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission für die Strukturfonds legt diesbezüglich noch detailliertere Anforderungen fest:

  • das Erfordernis eines Kommunikationsplans für jedes operative Programm, welcher eine detaillierte Informationsplanung sowie Kommunikationsmaßnahmen darlegt;
  • Verwaltungsbehörden und Endnutznießer müssen Mindestanforderungen in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit erfüllen, was mindestens eine bedeutende Informationsveranstaltung pro Jahr und die Veröffentlichung einer Liste aller NutznießerInnen einschließt;
  • das Anbringen von Informationstafeln an Projektorten, die über einen öffentlichen Gesamtbeitragsrahmen von mindestens 500 000 EUR verfügen (niedrigere Bemessungsgrenze als in der Vergangenheit)