Einführung

JASPERS steht für "Joint Assistance to Support Projects in the European Regions". Es ist eines der drei neuen Instrumente, die von der Kommission im Oktober 2005 vorgestellt wurden, um die Verwendung von EU-Mitteln im Zeitraum 2007-2013 zu verbessern und effizienter zu gestalten. Die anderen zwei Instrumente sind JEREMIE (Joint European REsources for MIcro to medium Enterprises) und JESSICA. (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas). Alle drei "J"-Instrumente sind Unterstützungsmechanismen, die die bessere Verwendung von EU-Mitteln für die regionale Entwicklung sicherstellen sollen.

JASPERS ist ein gemeinsames Programm von Europäischer Kommission, Europäischer Investitionsbank (EIB) und Europäischer Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Es richtet sich speziell an Großprojekte im Rahmen des Konvergenzziels in den neuen Mitgliedsländern, welche es mit technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Beratung unterstützt. JASPERS, das in Luxemburg bei der EIB ansässig ist und drei regionale Zentren in Warschau, Wien und Bukarest unterhält, stützt sich auf die Expertise und das Fachwissen seiner Partnerorganisationen. Es stellt sicher, dass nationale und regionale Behörden Zugang zu fachmännischer Hilfe haben und so qualitativ hochwertige Projekte realisieren und ihren BürgerInnen den vielfältigen Nutzen der Kohäsionspolitik direkt zu Gute kommen lassen können.

EU-Kommissarin für Regionalpolitik, Danuta Hübner, zu JASPERS:

"JASPERS ist im Grunde ein Experten-Pool, der bei der Vorbereitung von Großprojekten in Konvergenzregionen mithilft. Er ist ein neues Werkzeug, mit dem den Regionen in Europa bei der Vorbereitung von qualitativ hochwertigen Projekten geholfen wird. JASPERS ermöglicht der Kommission, Unterstützung für gut geplante Projekte - Projekte, die die Kriterien schneller erfüllen - zu genehmigen."

Danuta Hübner, Rede vor EU-MinisterInnen 11. Oktober 2005

Welche Art von Unterstützung bietet JASPERS?

JASPERS ist kein Finanzinstrument im herkömmlichen Sinne der Regionalpolitik. Es ist ein Instrument, das Regionen in den neuen Mitgliedstaaten beim Zugang zu Regionalfondsmittel hilft und die effektivste Verwendung der Mittel sicherstellt. JASPERS stellt den Mitgliedstaaten keine speziellen finanziellen Mittel zur Verfügung, sondern gezieltes Expertenwissen zur qualitativen Verbesserung von Projekten. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, von JASPERS Ratschläge einzuholen, dies geschieht auf absolut freiwilliger Basis. Die JASPERS-Beratung, wenn sie erfolgt, ist für die öffentliche Hand in den Mitgliedstaaten nicht mit Kosten verbunden. JASPERS sollte deswegen als ergänzendes Unterstützungsinstrument betrachtet werden, da es keinen Einfluss auf bestehende rechtliche Verpflichtungen nimmt. Die Projekte orientieren sich weiterhin an den generellen EU-Regelungen für Strukturfonds und bleiben ‚im Besitz’ der Mitgliedstaaten. Eine Unterstützung von JASPERS ist keine Garantie für die Anerkennung eines Projektes durch die Kommission oder für die Gewährung von Mitteln durch die EIB oder die EBWE.

JASPERS kann von der Anfangsphase eines Projektes bis hin zur - aber nicht einschließlich der -Entscheidung und eventuellen Genehmigung der Kommission Hilfestellungen geben. Diese Hilfestellungen können auf vielerlei Weise erfolgen, u. a. in Form von:

  • Projektvorbereitung;
  • Projektbewertung;
  • horizontalen Angelegenheiten, die mehr als ein Projekt oder Land betreffen;
  • technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Beratung;
  • Kosten-Nutzen-Analyse;
  • Planung des Beschaffungswesens;
  • Machbarkeitsstudien;

  • technischer Gestaltung;

  • Ausfertigung von Ausschreibungsunterlagen;

  • Beratung in Bezug auf Übereinstimmung mit EU-Richtlinien (z. B. Wettbewerbs- und Umweltgesetze);

  • Entwicklung von Projektstrukturen;

  • Bewältigung von Engpässen und Überbrückung von Diskrepanzen.

In außergewöhnlichen Fällen wird auch Hilfe bei der Durchführung geleistet.

Welche Projekte deckt JASPERS ab?

JASPERS-Hilfestellungen werden dort geleistet, wo sie am meisten benötigt werden und sind daher für die zwölf Mitgliedstaaten reserviert, die der EU seit 2004 beigetreten sind. Dies sind auch die ärmsten Staaten der EU. Um einen Anspruch auf JASPERS-Hilfen zu haben, muss ein Projekt in den Rahmen des Konvergenzziels der Regionalpolitik fallen. Es muss zudem ein ‚Großprojekt’ sein, das mehr als € 25 Millionen im Bereich Umweltschutz und mehr als € 50 Millionen in anderen Bereichen kostet (diese Kriterien werden in kleineren Ländern, in denen diese Hürden schwerlich zu erreichen sind, flexibel gehandhabt).

Relevante Projekte sind u. a. die Verbesserung des Transportnetzes und der öffentlichen Verkehrsmittel; Umweltprojekte, die Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien nutzen; Großprojekte im Gesundheits-, Bildungs- und Stadtsanierungsbereich. Die JASPERS-Unterstützung spiegelt die Projektprioritäten wider, die in den jährlichen Aktionsplänen zwischen den einzelnen teilnehmenden Ländern und JASPERS festgelegt werden.

Wie ist JASPERS organisiert?

Allgemeine Bestimmungen zur Einrichtung von JASPERS-ähnlichen Körperschaften sind in den Artikeln 26, 39, 40, 41 und 45 der Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Struktur- und Kohäsionsfonds (1083/2006) enthalten. JASPERS selbst wurde auf der Grundlage einer Absichtserklärung zwischen Kommission, EIB und EBWE am 30. Mai 2006 eingerichtet. JASPERS wird von der in Luxemburg ansässigen EIB koordiniert, jedoch in einer Abteilung (‚JASPERS-Abteilung’), die komplett getrennt vom operativen Kreditgeschäft der EIB arbeitet. Drei regionale Stützpunkte stellen sicher, dass JASPERS so nahe wie möglich an den zu unterstützenden Mitgliedstaaten operiert:

  • Warschau - zuständig für Polen, Estland, Lettland und Litauen;

  • Wien - zuständig für die Tschechische Republik, Ungarn, die Slowakei und Slowenien;

  • Bukarest - zuständig für Rumänien und Bulgarien.

  • (Malta und Zypern werden von bestehenden EIB-Büros in Rom und Athen abgedeckt.)

Im Ganzen beschäftigt JASPERS mehr als 50 Spezialkräfte, wobei die EU die Mittel für 30 hauptberufliche Kräfte und 10 Hilfskräfte zur Verfügung stellt (sowie auch die Fixkosten). Der EU-Beitrag zu JASPERS belief sich im Jahr 2006 auf € 7,8 Millionen und soll auf € 14,1 Millionen für jedes Folgejahr im Zeitraum 2007-2013 gesteigert werden. Die EIB stellt 16 Vollzeitkräfte zur Verfügung, die EBWE zwischen 5 und 8. JASPERS wird von einem Präsidium geleitet, das aus je zwei Bevollmächtigten der drei Partnerorganisationen besteht. Das Präsidium ist für strategische Angelegenheiten sowie für die Revision und Genehmigung der operativen Leistungen (z. B. nationale Aktionspläne und Rechenschaftsberichte) zuständig.

Links

Webseite der GD REGIO zu JASPERS (en)
ec.europa.eu/regional_policy/funds/2007/jjj/jaspers_en.htm

JASPERS Webseite (en)
www.jaspers.europa.eu