Der Kohäsionsfonds

war das Geisteskind des Vertrags über die Europäische Union von 1992. Seine Zielsetzung war, die ärmsten Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Infrastruktur zu unterstützen, ihnen zu helfen die strengen Umweltrichtlinien der EU zu erfüllen und gleichzeitig die öffentliche Verschuldung der Mitgliedstaaten im Rahmen zu halten (ein wichtiges Kriterium für den Beitritt zur Gemeinschaftswährung).

Die Zielsetzung des Kohäsionsfonds, der offiziell im April 1994 eingerichtet wurde, war es, Projekte in zwei Bereichen zu unterstützen: Transport und Umwelt.

Die Projekte umfassten u. a. den Bau von wichtigen Verkehrsstraßen und Brücken, Verbesserungen des Schienennetzes, den Ausbau der Flughäfen, die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und die Aufarbeitung und Aufbereitung von Abfall und Abwasser. Obwohl er nicht als Strukturfonds betrachtet wird, wurde der Kohäsionsfonds im Laufe der Reformen, die 2007 in Kraft traten, denselben Programm-, Verwaltungs- und Kontrollbestimmungen untergeordnet wie der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF).

Er verfügt jedoch über separate Förderkriterien. Die ursprünglichen Nutznießer dieses Fonds waren Spanien, Portugal, Griechenland und Irland. Der rasante Anstieg des Lebensstandards in Irland und der kürzliche Beitritt ärmerer Staaten bedeutet aber, dass sich der Fonds nun fast ausschließlich auf die neuen Mitgliedsländer konzentriert.

Protokoll über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, Vertrag von Maastricht, 1992

„… Kohäsionsfonds finanzielle Beiträge der Gemeinschaft für Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze in Mitgliedstaaten mit einem „pro Kopf“-BSP von weniger als 90 v. H. des Gemeinschaftsdurchschnitts bereitstellt, die ein Programm zur Erfüllung der in Artikel 104c [jetzt: Artikel 102] dieses Vertrags genannten Bedingungen der wirtschaftlichen Konvergenz vorweisen.“

Verfügbare Mittel

Der Kohäsionsfonds fällt ausschließlich in den Bereich des Konvergenzziels der Regionalpolitik und erhält ungefähr 25 % seiner Mittel. Dies entspricht 59,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013, berechnet am Preisniveau von 2004.

Um die Förderkriterien des Fonds zu erfüllen, muss ein Land im Referenzzeitraum 2001-2003 ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von weniger als 90 % des EU-Durchschnitts gehabt haben.

Eine abgestufte Skala in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stellt sicher, dass auch in dieser Gruppe benachteiligter Länder, mehr Mittel an die ärmsten Staaten fließen. Spanien hatte ein BIP, das knapp über der festgelegten 90-Prozent-Marke lag, bekommt jedoch in einer Auslaufphase („Phasing Out“) weiterhin finanzielle Mittel. Die Förderkriterien des Kohäsionsfonds werden 2010 neu bewertet.

Welche Mitgliedstaaten werden vom Fonds erfasst?

Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Regionalpolitik konzentriert sich der Kohäsionsfonds auf die Mitgliedsländer und nicht auf einzelne Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten. Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds legt sogar fest, dass operative Programme im Rahmen dieses Fonds auf nationaler Ebene konzipiert werden müssen und sich nicht speziell auf die ärmsten Regionen konzentrieren dürfen. 15 Mitgliedstaaten erfüllen die Kriterien für diesen Fonds, einschließlich Spanien, das nur noch in einer Übergangsphase gefördert wird:

  • Bulgarien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Estland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien

Wie sind die allgemeinen Bestimmungen des Kohäsionsfonds?

Die bedeutendste Neuerung im Rahmen des Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2007-2013 ist, dass er nicht mehr getrennt von den anderen Zielen der Regionalpolitik operiert, sondern denselben Programm-, Verwaltungs- und Kontrollbestimmungen wie der EFRE und der ESF unterworfen ist. Dies wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 festgelegt. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds, kann der Fonds zur Finanzierung von Projekten in zwei Hauptbereichen herangezogen werden:

Transeuropäische Netze

Netze, die gemäß der Entscheidung 1692/96/EG Priorität genießen, sind u. a.:

  • Schlüsselabschnitte des Straßen- und Schienennetzes;
  • Seehäfen;
  • Flughäfen;
  • Binnenwasserwege.
Umwelt

Die Umweltschutzpolitik der Gemeinschaft und das Aktionsprogramm zum Umweltschutz genießen Priorität sowie auch Projekte in den Bereichen:

  • nachhaltige Entwicklung;
  • Energieeffizienz und erneuerbare Energien;
  • Transportsektor außerhalb der transeuropäischen Netze: Schienentransport, Binnen- und Seeschifffahrtswege, intermodale Transportsysteme und ihre Kompatibilität, Koordination von Straßen-, See- und Lufttransport sowie sauberere städtische Transportmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel.

Außerdem muss die Kommission nicht mehr jedes einzelne Projekt des Kohäsionsfonds genehmigen, sondern nur noch solche, deren Kosten 25 Mio. EUR im Umweltbereich und
50 Mio. EUR in anderen Bereichen überschreiten. Der Fonds hat eine Kofinanzierungs-höchstgrenze von 85 % und ist der einzige Fonds, der auch eine makroökonomische Bedingungsklausel beinhaltet, anhand derer der Ministerrat (mit qualifizierter Mehrheit) Zahlungen an Mitgliedsländer aussetzen kann, wenn diese ein zu großes Staatsdefizit aufbauen.
Eine Liste von nicht förderwürdigen Ausgaben verhindert, dass der Kohäsionsfonds dazu benutzt wird, um

  • Schuldzinsen;
  • den Kauf von Grundbesitz, dessen Betrag mehr als 10 % eines bestimmten Projektes ausmacht;
  • Wohnraum;
  • die Stilllegung von Atomkraftwerken;
  • erstattungsfähige Mehrwertsteuer

zu finanzieren.

Links

Webseite der GD REGIO zum Kohäsionsfonds:
ec.europa.eu/regional_policy/funds/cf/index_de.htm

Entscheidung 2006/594/EG der Kommission über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für das Ziel „Konvergenz“ nach Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007-2013:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_243/l_24320060906de00370043.pdf

Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2007-2013: ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reglem_de.htm