Einführung

Das sogenannte „Konvergenzziel“ ist das Herzstück der Regionalpolitik. Es soll Wachstum und Beschäftigung in den am wenigsten entwickelten Regionen der EU ankurbeln, Innovation fördern und die wissensbasierte Gesellschaft vorantreiben, Anpassungsfähigkeit in Zeiten des ökonomischen Wandels entwickeln sowie Umweltprojekte und die Verbesserung der Verwaltungseffizienz unterstützen. Wie die Bezeichnung vermuten lässt, will das Konvergenzziel das Wohlstandsniveau in den ärmsten Regionen anheben, um Ungleichheiten abzubauen und so eine reale „Konvergenz“ mit den reicheren Regionen erreichen.

Das Konvergenzziel für den Zeitraum 2007-2013 entspricht in weiten Teilen dem „Ziel 1“ der vorhergehenden Programmperiode 2000-2006. Es genießt weiterhin höchste Priorität im Rahmen der Regionalpolitik und den Hauptanteil der Mittelzuweisungen.

Die jüngsten EU-Beitritte von weniger wohlhabenden Ländern bedeuten, dass sich das relative Wohlstandsgleichgewicht in der EU verschoben hat. Die neuen Mitgliedstaaten genießen nun Priorität (obgleich nicht ausschließliche Priorität). Viele der Regionen im Bereich der EU-15, die im Rahmen des alten „Ziel 1“ Mittel erhalten hatten, sind statistisch gesehen nunmehr zu wohlhabend, um anspruchsberechtigt im Rahmen des Konvergenzzieles zu sein. Deshalb werden Regionen, die nur knapp die Kriterien verfehlen, noch in einer Auslaufphase (Phasing Out-Phase) unterstützt.

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds:

„… das Ziel ‚Konvergenz’, das in der Beschleunigung der Konvergenz der Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung besteht; erreicht werden soll dies durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in physische und Humanressourcen, die Entwicklung der Innovation und der Wissensgesellschaft, die Förderung der Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie eine effiziente Verwaltung. Dieses Ziel stellt die Priorität der Fonds dar ...“

Verfügbare Mittel

Das Konvergenzziel ist insofern einzigartig in der Regionalpolitik, als es aus allen drei Finanzinstrumenten gespeist wird: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds.

Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 legt fest, dass
81,54 % (251 Mrd. EUR auf der Grundlage des Preisniveaus von 2004) des gesamten Haushalts der Regionalpolitik für 2007-2013 für das Konvergenzziel bereitgestellt werden sollen.

Dies verdeutlicht, dass das Konvergenzziel innerhalb der EU-Regionalpolitik höchste Priorität genießt.

Eignungskriterien

Die Artikel 5 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 legen die Eignungskriterien für das Konvergenzziel fest. Im Rahmen dieses Zieles werden die Regionen anhand der „Ebene 2“ der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) definiert. Von den für das Konvergenzziel bereitgestellten Mitteln sind 70,51 % für Regionen mit einem „pro Kopf“-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts („pro Kopf“-BIP-Zahlen basieren auf den Gemeinschaftszahlen, die sich an den Kaufkraftparitäten des Zeitraums 2001-2003 orientieren) reserviert.

Aufgrund des statistischen Effekts der Erweiterung haben einige Regionen im Bereich der EU-15, die vorher ein „pro Kopf“-BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts hatten und die Eignungskriterien für Konvergenzmittel erfüllt hätten, nun ein pro-Kopf-BIP von über 75 % des EU-27-Durchschnitts.

Damit diese Regionen nicht komplett leer ausgehen, wurden 4,91 % des Konvergenzbudgets für diese „Auslauf“(„Phasng Out")- Regionen bis Ende 2013 bereitgestellt. Das Konvergenzziel ist auch das einzige Ziel, das Fördermittel aus dem Kohäsionsfonds bekommt, obwohl dieser für Mitgliedstaaten mit einem „pro Kopf“-Bruttonationaleinkommen (BNE) von weniger als 90 % des EU-Durchschnitts reserviert ist (basierend auf Gemeinschaftszahlen, die sich an den Kaufkraftparitäten des Zeitraums 2001-2003 orientieren). 23,22 % dieses Konvergenzbudgets ist für diese Mitgliedstaaten reserviert. Ebenfalls aufgrund des statistischen Effekts der Erweiterung erhalten Mitgliedstaaten, die im Rahmen der EU-15 die Eignungskriterien erfüllt hätten, nicht jedoch im Rahmen der EU-27, 1,29 % der Mittel des Konvergenzfonds (was in der Praxis nur auf Spanien zutrifft).

In der EU-27 erfüllen 84 Regionen die Eignungskriterien für den größten Teil der Konvergenzmittel, 16 weitere Regionen die Kriterien für Übergangsmittel. 14 Regionen können den Kohäsionsfonds in Anspruch nehmen, wobei Spanien die Kriterien für die Übergangsphase erfüllt.

Links

Entscheidung 2006/594/EG der Kommission über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für das Ziel „Konvergenz“ nach Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007-2013:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_243/l_24320060906de00370043.pdf

Webseite der GD REGIO über vorrangige Ziele in der Regionalpolitik: ec.europa.eu/regional_policy/policy/object/index_de.htm

Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2007-2013: ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reglem_de.htm

Webseite der GD REGIO mit einer Liste (und Links zu Kartenmaterial) der betroffenen Regionen: ec.europa.eu/regional_policy/policy/region/index_de.htm