Regionalpolitik ist ein vielschichtiger und facettenreicher Politikbereich, dessen rechtliche Grundlagen in den europäischen Verträgen zu finden sind, dessen Leitlinien von den europäischen Institutionen vorgegeben werden und dessen Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission erfolgt. Die Artikel 158-162 des EG-Vertrags legen fest, dass die EU Maßnahmen entwickeln muss, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und Ungleichheiten zwischen den reichsten und ärmsten Regionen zu vermindern.
Auf diesen Vertragsartikeln basierend hat die EU eine durchdachte Regionalpolitik entwickelt, deren Rahmenbedingungen traditionell für einen Zeitraum von sieben Jahren verabschiedet werden und sich mit dem Langzeitfinanzrahmen der EU bzw. der „Finanziellen Vorschau“ decken. Für den gegenwärtigen Finanzzeitraum (2007-2013) werden die hauptsächlichen Grundsätze und Strukturen der Regionalpolitik in einer Reihe von Verordnungen festgelegt, welche vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet wurden.
Innerhalb dieses Rahmens legen die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft die übergeordneten Gemeinschaftsziele für die Regionalpolitik fest. Diese werden ergänzt durch die Nationalen Strategischen Rahmenpläne (Englisch: National Strategic Reference Framework — NSRF), welche von jedem Mitgliedstaat in Absprache mit der Kommission entwickelt werden. Während einige Aspekte der NSRF von der Kommission genehmigt werden müssen (z. B. operative Programme), haben die Mitgliedsländer in Bezug auf die Regulierung und die Schwerpunktsetzung in den Bereichen Projektauswahl und -management genügend Entscheidungsbefugnis, um sicher zu stellen, dass die Regionalpolitik nicht übermäßig zentralisiert ist, sondern angemessen auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Verhältnisse abgestimmt wird.