Einführung

Regionalpolitik ist ein vielschichtiger und facettenreicher Politikbereich, dessen rechtliche Grundlagen in den europäischen Verträgen zu finden sind, dessen Leitlinien von den europäischen Institutionen vorgegeben werden und dessen Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission erfolgt. Die Artikel 158-162 des EG-Vertrags legen fest, dass die EU Maßnahmen entwickeln muss, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und Ungleichheiten zwischen den reichsten und ärmsten Regionen zu vermindern.

Auf diesen Vertragsartikeln basierend hat die EU eine durchdachte Regionalpolitik entwickelt, deren Rahmenbedingungen traditionell für einen Zeitraum von sieben Jahren verabschiedet werden und sich mit dem Langzeitfinanzrahmen der EU bzw. der „Finanziellen Vorschau“ decken. Für den gegenwärtigen Finanzzeitraum (2007-2013) werden die hauptsächlichen Grundsätze und Strukturen der Regionalpolitik in einer Reihe von Verordnungen festgelegt, welche vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet wurden.

Innerhalb dieses Rahmens legen die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft die übergeordneten Gemeinschaftsziele für die Regionalpolitik fest. Diese werden ergänzt durch die Nationalen Strategischen Rahmenpläne (Englisch: National Strategic Reference Framework — NSRF), welche von jedem Mitgliedstaat in Absprache mit der Kommission entwickelt werden. Während einige Aspekte der NSRF von der Kommission genehmigt werden müssen (z. B. operative Programme), haben die Mitgliedsländer in Bezug auf die Regulierung und die Schwerpunktsetzung in den Bereichen Projektauswahl und -management genügend Entscheidungsbefugnis, um sicher zu stellen, dass die Regionalpolitik nicht übermäßig zentralisiert ist, sondern angemessen auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Verhältnisse abgestimmt wird.

Verordnungen zu den EU-Strukturfonds

Basierend auf den Artikeln 158-162 des EG-Vertrags haben das Europäische Parlament und der Ministerrat im Juli 2006 ein Bündel von fünf Verordnungen für die Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013 verabschiedet.

Dazu zählen:

  • die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über die drei Fonds;
  • die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);
  • die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds (ESF);
  • die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 über den Kohäsionsfonds;
  • und die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit.

Die Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen, welche nach Zustimmung des Parlaments vom Ministerrat verabschiedet wurde, legt die gemeinsamen Prinzipien, Regeln und Grundsätze zur Umsetzung der drei Finanzinstrumente fest und zeichnet die Programmrichtlinien für den gesamten Siebenjahreszeitraum vor. Diese allgemeine Verordnung enthält auch die Methode für die Bestimmung der Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft zur Kohäsion, legt die geographischen Anspruchskriterien fest und regelt die Mittelzuweisung für die verschiedenen Fonds und Ziele.

Die restlichen vier Verordnungen wurden gemeinsam vom Rat und vom Europäischen Parlament im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet. Im Dezember 2006 schließlich verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006, welche weitere grundsätzliche Bestimmungen enthält.

Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft

Bezugnehmend auf einen Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments verabschiedete der Ministerrat am 6. Oktober 2006 die Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (Entscheidung 2006/702/EG). Die Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft stellen ein wegweisendes Rahmenwerk dar, welches die Mitgliedstaaten und -regionen als Grundlage für die Entwicklung ihrer nationalen und regionalen Programme — und insbesondere für die Vorbereitung ihrer nationalen strategischen Referenzrahmenpläne — verwenden können. Diese Etappe der Regionalpolitik gibt die strategischen Rahmenbedingungen vor.

Die Leitlinien legen drei umfassende Prioritäten fest: Verbesserung der Attraktivität der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Städte durch Verbesserung der Anbindung, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung der Umwelt, Förderung der Innovation, des Unternehmergeists und des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.

Nationalen Strategische Rahmenpläne (NSRF)

Jeder Mitgliedstaat muss der Kommission einen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRF) vorlegen. Dieser dient als Bezugsgrundlage für die Entwicklung der Fondsprogramme und stellt sicher, dass die Mittel im Sinne der Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft und der Nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten (im Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeit) verwendet werden. Der NSRF betrifft die Konvergenz- und Wettbewerbsziele und kann auch auf die Europäische Territoriale Zusammenarbeit angewendet werden, wenn die Mitgliedsländer dies wünschen.

Die NSRF werden von den Mitgliedstaaten im ständigen Dialog mit der Europäischen Kommission entworfen. Dies stellt eine gemeinsame Herangehensweise sicher. Jeder NSRF muss enthalten:

  • eine Analyse der sozio-ökonomischen Situation, einschließlich der Entwicklungsdisparitäten;
  • die auf der Grundlage dieser Analyse ausgewählte Strategie, einschließlich thematischer und territorialer Prioritäten;
  • eine Liste operativer Programme für die Konvergenz und Wettbewerbsziele;
  • eine Erläuterung, wie die Mittelverwendung zur Erreichung der EU-Ziele Wachstum und Arbeit beitragen;
  • ein ungefähres jährliches Budget für jedes Programm aus jedem Fonds.

Im Prinzip muss jeder Mitgliedstaat der Kommission seinen NSRF innerhalb von fünf Monaten nach Verabschiedung der Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft vorlegen; danach hat die Kommission drei Monate Zeit, diesen zu prüfen. Der Kommission ist die endgültige Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die operativen Programme und das ungefähre jährliche Budget für jeden Fonds vorbehalten.

Operative Programme

Jedes operative Programm muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Im Zeitraum 2007-2013 wird es ungefähr 450 solcher Programme geben. Im Rahmen des Konvergenzzieles müssen 60 % der Mittel an Projekte vergeben werden, die zur Gemeinschaftsstrategie für Wachstum und Arbeit beitragen. Im Rahmen des Wettbewerbszieles ist die Vorgabe sogar 75 %. Wenn die Programme genehmigt wurden, müssen sie von den Mitgliedstaaten und Regionen umgesetzt werden. Letztere selektieren, überwachen und bewerten Tausende von Projekten in Bezug auf ihre Förderwürdigkeit. Die Programme werden auch unter Mitwirkung einer Reihe von VertreterInnen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner durchgeführt.

Im Allgemeinen befasst sich jedes Programm nur mit einem der drei Ziele und kann - bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen des Artikels 34 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - nur von einem der drei Finanzinstrumente finanziert werden (obgleich einige Infrastruktur- und Umweltprojekte gemeinsam vom EFRE und vom Kohäsionsfonds finanziert werden können). Jedes Programm muss einen Finanzplan und die genauen Zielsetzungen des Programms enthalten sowie skizzieren, inwiefern es zum Erreichen der nationalen Ziele und der Gemeinschaftsziele beiträgt. Ebenfalls muss eine genaue Bestimmung der Verwaltungs-, Revisions- und Zertifizierungsorgane enthalten sein.

Strategisches Follow-up

Zum ersten Mal müssen Mitgliedstaaten jährlich Bericht erstatten, inwiefern ihre operativen Programme zur Erreichung ihrer Nationalen Reformprogramme im Rahmen der Lissabon-Agenda beitragen. Die Kommission wird dann jährlich zur Frühjahrstagung des Rates einen zusammenfassenden Bericht präsentieren.

Die Mitgliedstaaten müssen auch bis Ende 2009 und 2012 Bericht erstatten, inwiefern ihre operativen Programme zur Kohäsionspolitik und zu den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft beitragen. Dies dient der Kommission als Grundlage für ihren zum 1. April 2012 bzw. 2013 zu erstattenden strategischen Bericht, der die erreichten Fortschritte skizzieren sowie gegebenenfalls Vorschläge für notwendige Änderungen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes enthalten soll.

 

Links

Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2007-2013:
ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reglem_de.htm

Die Gemeinschaftlichen Leitlinien zur Kohäsion 2007-2013:
ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/2007/osc/index_de.htm

GD REGIO Webseite "Wie funktioniert Regionalpolitik?":
ec.europa.eu/regional_policy/policy/etap/index_de.htm

Europäische Kohäsionspolitik in Österreich:
ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/country2009/at_de.pdf