Einführung

Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ ersetzt das Programm „INTERREG“ der vorhergehenden Programmperiode. Es soll die grenzüberschreitende, transnationale und überregionale Zusammenarbeit stärken und so zum allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beitragen.

Das Ziel erhält eine relativ moderate Mittelzuweisung aus dem Bereich Regionalpolitik (2,52 % des Gesamtbudgets für den Zeitraum 2007-2013) und soll die anderen zwei Zielsetzungen ergänzen, da die entsprechenden Regionen auch entweder im Rahmen des Konvergenzzieles oder des Zieles „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" förderungsfähig sind. Trotzdem haben sich Bedeutung und Stellenwert der territorialen Zusammenarbeit erhöht, da es nun als eine eigenständige Zielsetzung formuliert und etabliert wurde.

Die Zusammenarbeit wird sich auf Forschung, Entwicklung, die wissensbasierte Gesellschaft, Risikovermeidung und integriertes Wassermanagement konzentrieren und soll gemeinsame Lösungen in Bereich ländlicher und städtischer Entwicklung sowie der Entwicklung der Küstenregionen finden. Weitere Ziele sind die Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen und der Aufbau von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) stellt eine grundlegende Neuerung dar, da es zum ersten Mal grenzüberschreitend tätigen Körperschaften eine rechtliche Grundlage verleiht und ihnen erlaubt, Waren zu kaufen und zu verkaufen sowie Personal zu beschäftigen, ohne dass die Mitgliedstaaten vorher internationale Vereinbarungen unterzeichnen und in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren müssen.

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds:

„… das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das in der Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen, der Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit in Gestalt von den Prioritäten der Gemeinschaft entsprechenden Aktionen zur integrierten Raumentwicklung und dem Ausbau der interregionalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs auf der geeigneten territorialen Ebene besteht.“

Verfügbare Mittel

Dem Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wurden
2,52 % aller Regionalfondsmittel für den Zeitraum 2007-2013 zugewiesen (7,8 Mrd. EUR — berechnet anhand des Preisniveaus von 2004).

Es erhält seine finanziellen Mittel ausschließlich aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). 73,86 % dieses Betrages (5,6 Mrd. EUR — berechnet anhand des Preisniveaus von 2004) werden für grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereitgestellt und decken alle Regionen mit innergemeinschaftlichen Grenzen sowie einige Regionen mit externen und seeseitigen Grenzen ab.

20,95 % (1,6 Mrd. EUR — berechnet anhand des Preisniveaus von 2004) sind für transnationale Zusammenarbeit reserviert und decken alle Regionen ab (diese werden aber in 13 Kooperationszonen ein- bzw. aufgeteilt). Die verbleibenden 5,19 % (392 Mio. EUR — berechnet anhand des Preisniveaus von 2004) sind für die Zusammenarbeit zwischen den Regionen bereitgestellt. Sie decken ebenfalls alle Regionen ab und umfassen u. a. Kooperationsnetzwerke und den Austausch optimaler Verfahren.

200 Mio. EUR (Preisniveau von 2004) wurden ebenso für das Programm PEACE in Nordirland und in den angrenzenden Counties in Irland bereitgestellt. Es soll als eine Art grenzüberschreitendes Programm zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Stabilität in der Region geführt werden und den Zusammenhalt zwischen den Kommunen und Gemeinden stärken.

Eignungskriterien

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Alle Regionen (auf „NUTS-Ebene 3“) mit gemeinschaftsinternem Grenzverlauf erfüllen automatisch die Kriterien für den Bereich grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dies trifft auch auf alle Regionen (auf „NUTS-Ebene 3“) zu, die von anderen EU-Regionen durch weniger als 150 km Seeweg getrennt sind (dies stellt eine Erweiterung gegenüber der Programmperiode 2000-2006 dar). Aufgrund einiger kohärenz- und kontinuitätsbedingter Angleichungen erfüllen auch einige andere Regionen die Eignungskriterien. Die Gesamtbevölkerung in den jeweiligen grenzüberschreitenden Regionen beläuft sich auf 37,5 % der EU-Bevölkerung; dies entspricht 181,7 Millionen Menschen.

Transnationale Zusammenarbeit

Alle Regionen in der EU (auf „NUTS-Ebene 2“) erfüllen die Kriterien für diesen Bereich. Jede Region wird hierfür einer oder mehrerer Kooperationszonen zugeordnet:

  • Alpenraum
  • Atlantischer Raum
  • Azoren-Madeira-Kanarische Inseln (Makaronesien)
  • Ostseeregion
  • Karibische Region
  • Östliches Zentraleuropa
  • Indischer Ozean
  • Mittelmeer

  • Nordseeregion

  • Nordische Peripherie

  • Nordwesteuropa

  • Südosteuropa

  • Südwesteuropa

Eine abschließende Liste der Regionen, die vom grenzüberschreitenden Bereich abgedeckt werden, sowie eine Liste der Regionen jeder einzelnen Kooperationszone im Bereich transnationaler Zusammenarbeit wurden von der Kommission im Rahmen ihres Beschlusses 2006/769/EG vom 31. Oktober 2006 veröffentlicht (siehe unten unter „Links“).

Interregionale Zusammenarbeit

Das gesamte EU-Gebiet ist hier förderfähig. Die Förderung kann im Rahmen von Kooperationsnetzwerken und Erfahrungsaustausch erfolgen.

Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit

Das Institut „Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit" (EVTZ) stellt eine Neuheit im Bereich der Regionalpolitik dar. Er soll die territoriale Zusammenarbeit stärken und eventuelle Unzulänglichkeiten bestehender Instrumente überwinden helfen. Der EVTZ ist im Wesentlichen eine neue rechtliche Handlungsform, mit der von Fall zu Fall neue Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit gegründet werden können, denen dann bestimmte Rechte und Pflichten zukommen können, wie z. B. der An- und Verkauf von Gütern oder die Beschäftigung von eigenem Personal.

Ein EVTZ kann gegründet werden, um beispielsweise grenzüberschreitende Transporte durchzuführen oder medizinische Dienstleistungen anzubieten. Er kann sogar für Projekte gegründet werden, die keine EU-Förderung erhalten. Über die Zusammensetzung eines jeden einzelnen EVTZ wird von seinen Mitgliedern entschieden. Dies können Mitgliedstaaten sein, aber auch regionale und lokale Behörden, Vereinigungen oder sonstige öffentliche Körperschaften. Bei einem EVTZ entfällt das übliche Erfordernis, dass Mitgliedstaaten für jeden Zusammenschluss von Behörden aus verschiedenen Mitgliedsländern internationale Abkommen unterzeichen und ratifizieren müssen. Die Mitgliedsländer müssen allerdings immer noch der Einbeziehung neuer Mitglieder in ihre Zone zustimmen.

Jeder EVTZ muss

  • seinen Namen und
  • seinen Hauptsitz,
  • eine Liste seiner Mitglieder,
  • den abgedeckten Bereich,
  • seine Ziele,
  • seine Aufgabe(n) und
  • seine Dauer

festlegen.

Links

Entscheidung 2006/609/EG der Kommission vom 4. August 2006 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit" nach Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007-2013:

eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_247/l_24720060909de00260029.pdf

Webseite der GD REGIO über die vorrangigen Ziele der Regionalpolitik: ec.europa.eu/regional_policy/policy/object/index_de.htm

Webseite der GD REGIO zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ): ec.europa.eu/regional_policy/funds/gect/index_de.htm