Einführung

Der Erfolg der Regionalpolitik der EU hat weltweites Interesse geweckt. Insbesondere aufstrebende Wirtschaftsmächte, wie China und Brasilien, wollen von diesem einmaligen und innovativen Instrument lernen. Die Regionalpolitik hilft den schwächeren Regionen, sich schneller zu entwickeln sowie allen Regionen gemeinsam ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Regionalpolitik bietet aber auch öffentlichen Einrichtungen und Nicht-Regierungsorganisationen eine breite Palette an Möglichkeiten, Aktionen und Initiativen direkt im Rahmen der strategischen Prioritäten der EU durchzuführen. Obwohl jeder die Strukturfonds kennt, mag es jedoch für prospektive NutznießerInnen oft schwierig sein, sich im Bewerbungs- und Antragsverfahren dieses 348-Milliarden-Euro-Politikbereiches zurechtzufinden. Kleine Hilfestellungen können diesen Prozess jedoch erheblich erleichtern. Die Regionalpolitik wurde für den Zeitraum 2007-2013 auf verschiedenen Ebenen erheblich vereinfacht. Sie hat jetzt nur noch drei übergeordnete Ziele und drei Hauptfonds. Sie ist auch dezentralisierter als vorher. Operative Programme werden nun in den Mitgliedstaaten auf nationaler bzw. regionaler Ebene verwaltet und haben so größtmögliche Relevanz für und Nähe zum/zur BürgerIn. Verstärkter Nachdruck wurde auch auf Information und Transparenz gelegt.

Durchführungsverordnung’ der Kommission für die Strukturfonds (Verordnung 1828/2006)
Artikel 5.2

Maßnahmen zur Information potenzieller Nutznießer
“Die Verwaltungsbehörde informiert die potenziellen Begünstigten klar und detailliert über mindestens Folgendes:

a) die Förderbedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Finanzierung im Rahmen eines operationellen Programms erhalten zu können;

b) eine Beschreibung der Verfahren für die Prüfung der Finanzierungsanträge mit Angabe der betreffenden Fristen;

c) die Kriterien für die Auswahl und Bewertung der zu finanzierenden Vorhaben;

d) Ansprechpartner auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, die Informationen über die operationellen Programme geben können.“

Regionalfonds sind nicht die einzigen Fonds innerhalb der EU

Es ist wichtig, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds nicht die einzigen EU-Fonds sind. In der Tat gibt es Dutzende von Finanzierungsinstrumenten, die fast jeden erdenklichen Politikbereich der EU abdecken – von Kultur und Bildung bis hin zu Umwelt und Grund- und Menschenrechten. Bei der Suche nach EU-Fördermöglichkeiten ist es deshalb empfehlenswert, die Gesamtpalette der Fördermöglichkeiten im Auge zu behalten, bevor man sich auf die EU-Strukturfonds konzentriert. Wenn die Strukturfonds nicht weiterhelfen können, können dies vielleicht andere Finanzinstrumente!

Weil verschiedene EU-Fonds von verschiedenen Teilen der Kommission verwaltet werden – oder auch extern in den Mitgliedstaaten – gibt es keine einheitlichen Regeln oder Verwaltungsstrukturen, die alle Fonds abdecken. Die Europäische Kommission hat jedoch ein hilfreiches Förder-Portal eingerichtet. Es enthält Links zu den für die jeweiligen Fonds relevanten Verwaltungsbehörden (siehe Rubrik ‚Links’). Es darf nicht vergessen werden, dass die Förderkriterien für jeden Fonds variieren. Potentielle AntragstellerInnen sollten sich deshalb genau über die Verordnungen der jeweiligen Fonds informieren. Einige allgemeine Regeln finden jedoch in den meisten Fällen Anwendung:

  • NutznießerInnen sind normalerweise private oder öffentliche Einrichtungen und nur in Ausnahmefällen Einzelpersonen;
  • EU-Hilfen sind eine Art ergänzende Finanzierung. Sie decken nicht die gesamten Kosten eines Projekts (außer in einigen Fällen in Ländern außerhalb der EU);
  • EU-Hilfen sind auf die Kostendeckung der Programme ausgerichtet und nicht auf einen eventuellen finanziellen Profit des/der Nutznießers/Nutznießerin;
  • EU-Hilfen können nicht rückwirkend für schon beendete Programme gewährt werden;
  • im Allgemeinen wird nur eine EU-Hilfe pro Aktion bzw. Maßnahme erteilt.

Es sollte auch erwähnt werden, dass einige EU-Fonds direkt von der Europäischen Kommission verwaltet werden, andere hingegen von nationalen bzw. regionalen Behörden. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds gehören zu letzterer Kategorie.

Für zentral verwaltete Fonds veröffentlicht die jeweilige Abteilung der Kommission zum 31. März eines jeden Jahres ihr jährliches Arbeitsprogramm, in dem sie sowohl die Art von Aktivitäten, die sie fördert, beschreibt, als auch wie viele Mittel hierfür verfügbar sind (genauso wie Förderkriterien und Zeitpläne). Sie veröffentlicht dann auf ihrer Internetseite Ausschreibungen, in denen sie potentielle KandidatInnen auffordert, sich mit Projekten, die mit den Zielen und Verordnungen der Ausschreibung übereinstimmen, zu bewerben. Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union-Reihe C veröffentlicht. Alle Bewerbungen werden gleichberechtigt beurteilt und alle BewerberInnen werden über den Ausgang der Ausschreibung informiert.

Wie beantrage ich Mittel aus den Regionalfonds der EU?

Um Fördermittel im Rahmen der Regionalpolitik der EU zu erhalten, muss ein Projekt die Förderkriterien von operativen Programmen im Rahmen eines der drei Hauptziele erfüllen: Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung oder Territoriale Zusammenarbeit. Vor dem Einreichen der Bewerbung muss ermittelt werden, in welche Zielsetzung sowie in welches operative Programm und in welche spezielle Priorität (falls dies zutrifft) das jeweilige Projekt fällt. Dies kann sich für einzelne Organisationen bzw. Institutionen, die wenig oder gar keine Erfahrung mit EU-Förderung haben, als schwierig herausstellen.

Wo bewirbt man sich?

Die Regionalpolitik wird nicht zentral von der Europäischen Kommission verwaltet, sondern von Hunderten verschiedener ‘Verwaltungsbehörden’ in den jeweiligen Regionen. Die Verwaltungsbehörden werden von den Mitgliedstaaten ernannt, weshalb ihre Struktur und Zusammensetzung von Land zu Land verschieden sein kann. Auch kann es in einer Region mehr als eine Verwaltungsbehörde geben – obgleich die Mitgliedstaaten dieselbe Verwaltungsbehörde für mehrere operative Programme bestimmen können. Verwaltungsbehörden können nationale, regionale oder lokale Behörden sein bzw. öffentliche oder private Einrichtungen.

Links zu den Verwaltungsbehörden sind über die Webseite der GD REGIO der Europäischen Kommission erhältlich.

Bei uns im RMB haben die Verwaltungsbehörden der Programme Phasing Out und ETZ (AT-HU) ihren Sitz. 

Wie weiß man, ob ein Projekt förderwürdig ist?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, müssen sich potentielle KandidatInnen über folgende Punkte klar werden:

  • die regionalpolitischen Ziele, die ihre Region abdecken;
  • die Inhalte der operativen Programme, die im Rahmen dieser Ziele durchgeführt werden;
  • die speziellen Ausschreibungen und Zeitpläne, die im Rahmen dieser operativen Programme veröffentlicht werden.

Die Förderkriterien können von Region zu Region sowie von einem operativen Programm zum anderen stark variieren. Diese Vielfalt bedeutet, dass die Regionalpolitik der EU näher am/an der BürgerIn ist, aber es bedeutet auch, dass es für potentielle KandidatInnen ungemein wichtig ist, Ratschlag unmittelbar von der jeweiligen Verwaltungsbehörde oder einer anderen auf EU-Förderung spezialisierten Institution einzuholen. Die Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, den BewerberInnen alle notwendigen Informationen zugänglich zu machen, einschließlich der Namen von Beratungszentren, die bei Bewerbungen Hilfestellung geben können. Außerdem haben die meisten regionalen Behörden eine ‚Europa-Abteilung’, welche potentiellen KandidatInnen in Bezug auf EU-Förderung mit Ratschlägen und Hilfestellungen dienlich sein kann. Auch eine Reihe gemeinnütziger Organisationen bietet fachmännische Hilfe zum Thema EU-Förderung an. Die Webseite der GD REGIO bietet eine Fülle von Informationen sowie Links zu solchen Organisationen an. 

Wie bewirbt man sich?

Wenn ein geeignetes operatives Programm gefunden ist, müssen KandidatInnen sich entsprechend der Richtlinien der Verwaltungsbehörde bewerben. Einige operative Programme akzeptieren ganzjährig Bewerbungen, andere nur innerhalb bestimmter Fristen. In beiden Fällen ist jedoch eine sorgfältige Befolgung der Bewerbungsrichtlinien ratsam. Unvollständige Bewerbungsunterlagen bzw. nicht fristgerechte Einreichung sind die häufigsten Ablehnungsgründe. Ratschläge können direkt bei der Verwaltungsbehörde oder bei anderen auf EU-Förderung spezialisierten Organisationen eingeholt werden

Links

Webseite der Europäischen Kommission zu Beihilfen, Fonds und Programmen nach EU-Politikbereichen ec.europa.eu/grants/index_de.htm

Webseite der GD REGIO
ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm