Rechtsgrundlagen

Unter diesem Menüpunkt finden Sie die Operationellen Programme Phasing Out EFRE und Phasing Out ESF 2007-2013, Verordnungen über die Strukturfonds sowie die "15a-Vereinbarung".

Die untenstehende Grafik soll dabei die Rechtsgrundlagen – basierend auf den „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“ – verdeutlichen.

Die „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“  bildeten die Grundlage für die Erstellung eines „Nationalen Strategischen Rahmenplans“, der von den Mitgliedstaaten zu erstellen war.

Der „STRAT.AT 2007-2013“ - wie der Nationale Strategische Rahmenplan Österreichs genannt wird - bildete den Rahmen hinsichtlich Grundsätze und Prioritäten für die Regionalpolitik Österreichs in der siebenjährigen Planungsperiode bis zum Jahr 2013.

Für die Strukturfondsperiode 2007-2013 wurden sogenannte mehrjährige „Operationelle Programme“ erstellt. In diesen Programmen wurden Ziele, Strategien und Umsetzungsprioritäten, der finanzielle Rahmen sowie die Abwicklungsstrukturen festgelegt. Diese Programme wurden in den Mitgliedstaaten erstellt und von der Kommission genehmigt.

In Österreich wurden 8 regionale OPs „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – EFRE“ auf Bundesländerebene sowie ein OP„Beschäftigung“ (ESF) erstellt. Für die Periode 2007-2013 erhielt das Bundesland Burgenland mit dem Status eines „Konvergenz/Phasing Out“-Gebiets wieder eine Sonderstellung! Es wurden somit eigene Operationelle Programme EFRE sowie ESF erstellt. Die „Ergänzung zum Programm“ (EzP) diente dabei als operatives Umsetzungsinstrument.

Die Sammlung der hier dargestellten „offiziellen Texte" erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber dem interessierten Publikum einen Einblick in die Abwicklung der EU-Förderprogramme bieten (und Studierenden die weitere Recherche erleichtern ;-). Gut informieren können Sie sich auch in unserem Menüpunkt "EU-Regionalpolitik".

Die offiziellen Texte (Programme) der beiden vergangenen Ziel 1-Förderperioden (1995 - 2006) finden Sie unter dem Menüpunkt ZIEL 1.

Falls Sie weitere Hintergrundinformationen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Team der EU-Verwaltungsbehörde.