Alle Kommunikationsmaßnahmen
Alle Ihre Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (WEB UND PRINT) in Zusammenhang mit ihrem geförderten Projekt müssen einen entsprechenden Hinweis auf die Förderung enthalten.
- Folder und Informationsbroschüren
- Präsentationsfolien
- Veranstaltungshinweise
- Jahresberichte
- Publikationen
- Presseaussendungen
- (Online-)Anzeigen
- (E-)Newsletter
- Give-aways*
- Teilnahmebestätigungen und Bescheinigungen
Logo
Es sind jeweils das Logo des Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Additionalitätslogo abzubilden. Diese stehen Ihnen unten als Logokombination zum Download zur Verfügung.
Förderhinweis
ZUSÄTZLICH muss auf die Förderung aus Mitteln des ESF hingewiesen werden - die Logokombination allein ist nicht ausreichend.
Als Förderhinweis ist zum Beispiel folgender Vermerk zu verstehen: „Dieses Projekt wird vom Europäischen Sozialfonds, von Bund und Land Burgenland kofinanziert."
Falls aus gestalterischen Gründen der Förderhinweis nicht in textlicher Form ausgeführt werden kann, ist es möglich alternativ auf die Förderung über die Formulierung „Gefördert durch“ und die Abbildung der Logokombination hinzuweisen.
*Bei Werbeartikeln in kleinen Formaten kann auf die Fondskennung verzichtet werden. Die Lesbarkeit des Schriftzuges "Europäische Union" ist nachrangig. Die Sterne der EU-Fahne sollten aber in jedem Fall klar erkennbar bleiben. Unter kleine Werbemittel fallen Produkte mit einer kleinen bedruckbaren Fläche, auf denen das Logo schwer erkennbar ist. Das sind zum Beispiel Bleistifte, Kugelschreiber, USB-Sticks etc.
Logo IWB-ESF
Die Logokombination (ESF und Additionalität) muss stets deutlich sichtbar und so platziert werden, dass sie auffällt. Die Platzierung und Größe stehen im Verhältnis zur Größe des betreffenden Materials oder Dokuments.
Das Logo Europäischer Sozialfonds (ESF) und das Additionalitätslogo stehen vorzugsweise vollfärbig auf weißem Untergrund. Eine einfarbige Darstellung ist nur in begründeten Fällen zulässig.
Auf Fotos ist eine Transparenz von 85 % möglich.
Bei Darstellungen in Zusammenhang mit weiteren Unternehmens- oder Produktlogos sind die EU-Flagge im Logo Europäischer Sozialfonds (ESF) bzw. die Burgenland-Fahne im Additionalitätslogo mindestens genauso hoch ODER mindestens genauso breit wie das größte der anderen Logos darzustellen. Das Projektlogo selbst ist hiervon jedoch ausgenommen, d. h. kann auch größer sein, solange die Logokombination (ESF- und Additionalitätslogo) trotzdem gut sichtbar und in verhältnismäßiger Größe platziert ist.
Farbdefinitionen
ESF-Logo
Pantone Reflex Blue | Pantone Yellow CMYK: 0/0/100/0 RGB: 255/204/0 HEX: #FFCC00 |
Burgenland-Logo
Pantone Red 032 CMYK: 0/100/100/0 RAL: 3020 | Pantone Yellow 012 C CMYK: 0/10/100/0 RAL: 1023 | Pantone Cool Gray 9 C CMYK: 60 % T RAL: 9004 |
Website
Sofern Sie über eine Website verfügen, muss während der Durchführung Ihres Projektes auf die finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds hingewiesen werden.
- Wenn sich Ihre Website zur Gänze einem ESF-Projekt widmet, müssen das Logo Europäischer Sozialfonds (ESF) und das Additionalitätslogo auf der Startseite so platziert sein, dass diese ohne zu scrollen (Ausnahme: mobile Version) sichtbar sind.
- Wenn Sie unterschiedliche Projekte durchführen, von denen nur eine (oder einige) ESF-kofinanziert sind, muss dennoch eine Projektseite existieren, auf der auf die finanzielle Unterstützung durch den ESF hingewiesen wird.
- Die geförderte Maßnahme ist kurz zu beschreiben. (Ziele, Ergebnisse, Hervorhebung der ESF-Finanzierung)
- An geeigneter Stelle ist auf die ESF-Website der Verwaltungsbehörde www.esf.at und zur Website der Europäischen Kommission ec.europa.eu/esf zu verlinken.
Seminare/Kurse
Es ist sicherzustellen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer ESF-finanzierten Maßnahme und das eingesetzte ESF-finanzierte Personal über die Finanzierung aus Mitteln des ESF unterrichtet worden sind.
Dies kann z. B. durch entsprechende Informationsschreiben oder ein Plakat mit dem EU-Emblem und den Hinweisen auf die Europäische Union und den Europäischen Sozialfonds erfolgen.
Für die Dauer der Maßnahme ist ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zur Maßnahme und mit Hinweis auf die Finanzierung durch den ESF an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle (etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen. Die Druckvorlage steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
TV- & Radio-Spots
Im Fall von reinen Audiospots wird empfohlen, den Hinweis auf die EU und auf den Fonds einzusprechen und wenn möglich auf eine Webseite des Begünstigten mit weiteren Informationen zu verweisen, z. B.:
"Mit Unterstützung der Europäischen Union aus dem Europäischen Sozialfonds."
"Gefördert von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Nähere Informationen unter www..."
Bei Spots mit einer Länge unter 30 Sekunden kann der Verweis auf den Fonds entfallen, z. B.:
"Dieses Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert."
"Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union."
A3-Plakat
Alle Qualifizierungsmaßnahmen sind mit einem Plakat in Mindestgröße DIN A3 zu kennzeichnen. Dieses Plakat ist an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen und muss folgende Elemente enthalten:
- Logo Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Additionalitätslogo
- Projekttitel
- Beschreibung des Projektes
- Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds
Hinweis
In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie, die Publizitätsmaßnahmen festzuhalten (Foto/Screenshot) und in den Abrechnungsunterlagen Ihres Projektes bei der Förderstelle vorzulegen.
Downloads und Websites:
Download Logo
JPG
AI
Druckvorlage A3-Plakat
Publizitätsmappe
In unserer Publizitätsmappe finden Sie alles schön zugesammengefasst: Publizitätsvorschriften zum Download
Bitte beachten Sie auch die Publizitätsvorschriften der zuständigen Verwaltungsbehörde. Nähere Infos unter: https://www.esf.at/esf-in-oesterreich/kommunikation-publizitaet/